Mitarbeiter (m/w/d) im Ordnungsamt, SG Personenstandswesen mit dem Ziel der Bestellung zum Standesbeamten

 

Bei der Stadt Sonneberg ist die Stelle eines

Mitarbeiters (m/w/d) im Ordnungsamt, SG Personenstandswesen mit dem Ziel der Bestellung zum Standesbeamten

in Voll- oder Teilzeit (vorzugsweise mit 39 Stunden/Woche) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Die Anstellung erfolgt entsprechend der Qualifikation nach TVöD-VKA.

Unsere Anforderungen an Sie:

Gesucht wird ein Mitarbeiter (m/w/d) mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/-in, Verwaltungsfachangestellte/-r mit zusätzlichem FL II oder einen gleichwertigen tätigkeitsbezogenen Fachschul- bzw. Hochschulabschluss.
Ggf. kann der FL II auch während der Anstellung erst begonnen und zum Abschluss geführt werden, bei entsprechend späterer Bestellung zum Standesbeamten.

Wenn die gesetzlich vorgesehene zusätzliche Standesamtsausbildung nicht vorliegt, wird sie zeitnah von der Stadt Sonneberg veranlasst.

Das erwarten wir uns von Ihnen:

  • Interesse an der Einarbeitung ins Personenstandsrecht, internationales Privatrecht und ausländisches Sachrecht
  • Selbständigkeit, Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und kommunikative Fähigkeiten
  • physische und psychische Belastbarkeit, Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung
  • Lernbereitschaft im Umgang mit Rechtsvorschriften und buchhalterischen Aufgaben
  • Gute Konfliktfähigkeit und Stressresistenz
  • Führerschein Klasse B

 

Ihre Aufgaben:
  • Prüfung und Beurkundung von Geburten, Sterbefällen sowie Eheschließungen
  • Fortführung der elektronischen und papiernen Register und aller damit verbundenen weiteren Aufgaben
  • Prüfung und Beurkundung von abstammungs-, personenstands- und namensrechtlichen Erklärungen
  • Beurkundungen zum Kirchenaustritt
  • Urkundenausstellung
  • Mitteilungsverkehr, Postverkehr
  • Bürgerberatung und Parteienverkehr zu personenstandsrechtlichen Vorgängen
  • Erstellung von Kostenbescheiden
  • Durchführung von Eheschließungen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (auch an Wochenenden)
  • Zusammenarbeit mit relevanten Behörden sowie anderen Institutionen
  • Veranlassung und Organisation ordnungsamtlicher Bestattungen
Was die Stelle bietet:

Wir bieten Ihnen ein selbstständiges und verantwortungsvolles Arbeiten mit einer Vielzahl an interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeiten sowie:

  • einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • eine tarifgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des TVöD
  • flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 30 Tage Urlaub sowie zusätzliche freie Tage; ab dem Jahr 2027 erhalten Sie 31 Urlaubstage
  • eine betriebliche Altersvorsorge sowie Jahressonderzahlungen und leistungsorientierte Bezahlung
  • vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung
  • ein kollegiales, wertschätzendes und teamorientiertes Arbeitsumfeld

Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Führungszeugnis und Tätigkeitsmerkmale) richten Sie bitte zum 22.10.2026 an die

Zusätzliche Informationen:

Auslagen für evtl. Vorstellungsgespräche bzw. Reisekosten werden nicht erstattet.

Hinweis zum Datenschutz:

Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Unter Beachtung des Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden Ihre personenbezogenen Daten des Bewerbungsverfahrens verarbeitet, d.h. dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern des Personalrates, der Gleichstellung, der Schwerbehindertenvertretung, den am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Fachabteilung, auf dessen zu besetzende Stelle Sie sich beworben haben und den Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung mitgeteilt werden.

Sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem elektronischen Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderungen nicht geschützt.

Sonneberg, den 05.10.2026

Dr. Heiko Voigt

Bürgermeister