Bei der Stadt Sonneberg ist die Stelle eines
Mitarbeiters (m/w/d) im Ordnungsamt, SG Personenstandswesen mit dem Ziel der Bestellung zum Standesbeamten
in Voll- oder Teilzeit (vorzugsweise mit 39 Stunden/Woche) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Die Anstellung erfolgt entsprechend der Qualifikation nach TVöD-VKA.
Gesucht wird ein Mitarbeiter (m/w/d) mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/-in, Verwaltungsfachangestellte/-r mit zusätzlichem FL II oder einen gleichwertigen tätigkeitsbezogenen Fachschul- bzw. Hochschulabschluss.
Ggf. kann der FL II auch während der Anstellung erst begonnen und zum Abschluss geführt werden, bei entsprechend späterer Bestellung zum Standesbeamten.
Wenn die gesetzlich vorgesehene zusätzliche Standesamtsausbildung nicht vorliegt, wird sie zeitnah von der Stadt Sonneberg veranlasst.
Das erwarten wir uns von Ihnen:
Wir bieten Ihnen ein selbstständiges und verantwortungsvolles Arbeiten mit einer Vielzahl an interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeiten sowie:
Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Führungszeugnis und Tätigkeitsmerkmale) richten Sie bitte zum 22.10.2026 an die
Auslagen für evtl. Vorstellungsgespräche bzw. Reisekosten werden nicht erstattet.
Hinweis zum Datenschutz:
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Unter Beachtung des Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden Ihre personenbezogenen Daten des Bewerbungsverfahrens verarbeitet, d.h. dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern des Personalrates, der Gleichstellung, der Schwerbehindertenvertretung, den am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Fachabteilung, auf dessen zu besetzende Stelle Sie sich beworben haben und den Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung mitgeteilt werden.
Sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem elektronischen Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderungen nicht geschützt.
Sonneberg, den 05.10.2026
Dr. Heiko Voigt
Bürgermeister