Organisation und Durchführung des Sonneberger Kneipenfestes
Die Stadt Sonneberg beabsichtigt, in der Sonneberger Innenstadt ein oder mehrere Sonneberger Kneipenfest durchzuführen. Zur Vorbereitung und Umsetzung dieses Veranstaltungsformates wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Ziel ist es, einen geeigneten Veranstalter bzw. eine geeignete Organisation zu finden, der/die die Gesamtkoordination sowie die inhaltliche und organisatorische Umsetzung des Kneipenfestes z.B. jeweils eines pro Halbjahr übernimmt.
Gegenstand der Interessenbekundung und Übernahme folgender Leistungen:
- Gesamtkoordination der Veranstaltungen
- Konzeption, Planung und organisatorische Durchführung des Sonneberger Kneipenfestes
- Abstimmung mit der Stadt Sonneberg sowie weiteren beteiligten Akteuren
- Bereitstellung und Organisation von Aktivitäten und Musik
- Organisation eines attraktiven Musik- und Rahmenprogramms
- Koordination der auftretenden Künstlerinnen und Künstler
- Berücksichtigung unterschiedlicher Musikrichtungen und Zielgruppen
- Einbindung der gastronomischen Versorger
- Aktive Einbindung der ansässigen Gastronomiebetriebe
- Abstimmung von Abläufen, Programmen und Öffnungszeiten
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Gastronomen
- Bereitstellung von Serviceleistungen zur Verbindung der Gastronomen
- Konzeption und Umsetzung gemeinsamer Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, z. B.: Flyer und Programmübersichten, Internetauftritt / Homepage, Werbemaßnahmen (Print, Online, Social Media etc.)
- Organisation eines Busshuttles oder vergleichbarer Mobilitätsangebote (optional)
Veranstaltungsort:
Das Sonneberger Kneipenfest soll größtenteils in der Sonneberger Innenstadt stattfinden.
Anforderungen an die Interessenbekundung:
Die einzureichenden Unterlagen sollen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Darstellung des Veranstaltungskonzeptes
- Aufwands- und Kostenkalkulation
- Benennung eines festen Ansprechpartners mit Kontaktdaten
- Hinweise zur Einbindung und Unterstützung durch Dritte (z. B. Sponsoren, Kooperationspartner, Vereine oder Dienstleister)
- Ggf. Konzept zur weiteren Durchführung auch im Jahr 2027 mit weniger oder ohne Förderung
Programmanforderungen:
- GEMA ist zu beachten
- die Anforderungen sowie das Programm kann im weiteren Verfahren vor dem endgültigen Angebot durch den Auftraggeber noch abgeändert oder eingeschränkt werden.
Bewertung
Die grundsätzliche Bewertung erfolgt über das komplette Veranstaltungskonzept (Catering; Personalkonzept; musikalische Lösung usw.). Bitte berücksichtigen Sie bei der Erstellung des Konzeptes, dass ein Zuschuss in Höhe von 7.000 Euro (brutto) in Aussicht gestellt werden kann.
Hinweis
Dieses Interessenbekundungsverfahren dient der Markterkundung und stellt keine Ausschreibung im vergaberechtlichen Sinne dar. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. Es besteht zudem ein Haushaltsvorbehalt.
Frist zur Einreichung:
Die Interessenbekundung ist spätestens bis zum 02. März 2026 in schriftlicher oder elektronischer Form einzureichen.
Kontakt für fachliche Rückfragen:
Frau Brückner
SG Kultur, Medien, Bürgerservice / 2.14 Tel 03675/ 880-173 Mail kultur@stadt-son.de