Stadtplanung in der Stadt Sonneberg

Im Bereich Stadtplanung werden die Weichen für die weitere Stadtentwicklung gestellt.
 

Bedeutende Planungsinstrumente im Bereich der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Hiermit wird die Stadtentwicklung maßgeblich gesteuert.

  • Auf der Grundlage von Konzepten und Rahmenplanungen werden Neubau-, Sanierungs- und Stadtumbaumaßnahmen in den Sanierungsgebieten Untere und Obere Stadt und im Stadtteil Wolkenrasen vorbereitet. Die Vorbereitung und Umsetzung von Dorferneuerungsmaßnahmen gehören ebenfalls zu diesem Arbeitsbereich.

Aktuelle Veröffentlichungen

Bauleitplanung in der Stadt Sonneberg

Kommunale Wärmeplanung

Einführung und Hintergrund

Was bringt die kommunale Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern in Sonneberg?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft: Sie hilft unserer Stadt dabei, die Wärmeversorgung – also das Heizen von Wohnungen, Häusern und öffentlichen Gebäuden – bezahlbar, klimafreundlich und zuverlässig zu gestalten.
Das bedeutet konkret: Sonneberg will Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von Öl- und Gas und stattdessen auf regionale und nachhaltige Ressourcen setzen. Damit schützen wir nicht nur das Klima, sondern machen uns auch unabhängiger von schwankenden Energiepreisen.

Die Wärmeplanung zeigt auf, welche Lösungen für welche Stadtteile am sinnvollsten sind – sei es für Wohngebiete, Gewerbebauten oder Schulen und Kitas. So können langfristig alle davon profitieren: durch kalkulierbare Heizkosten, mehr Versorgungssicherheit und den Ausbau moderner, nachhaltiger Energieinfrastruktur direkt vor Ort.

Die Bürgerinnen und Bürger spielen dabei eine entscheidende Rolle – denn es geht um Ihre Wärmeversorgung von morgen.

Bürgerinformation

Aktualisierter Ablaufplan


Was sind die Gesetzlichen Grundlagen?
Die kommunale Wärmeplanung ist inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 gilt. Es verpflichtet alle Gemeinden in Deutschland, bis spätestens Mitte 2028 zu planen, wie die Wärmeversorgung vor Ort klimafreundlich, sicher und bezahlbar gestaltet werden kann.
Sonneberg geht diesen Weg frühzeitig und mit erfahrenen Partnern:
Mit der ENMA GmbH Energie & Objekt Management (www.enma-energie.eu) und der CIMA Beratung + Management GmbH (www.cima.de) stehen uns zwei Fachunternehmen zur Seite, die bereits viele erfolgreiche Projekte umgesetzt haben.
Ziel ist es, herauszufinden, wo in Sonneberg besonders gute Chancen für moderne und bezahlbare Wärmeversorgung bestehen. Davon sollen am Ende alle Bürgerinnen und Bürger profitieren – mit geringeren Heizkosten, mehr Versorgungssicherheit und
besserem Klimaschutz vor Ort.

Wie läuft die kommunale Wärmeplanung in Sonneberg ab?

Die kommunale Wärmeplanung wird in mehreren Schritten durchgeführt – damit sie am Ende wirklich zu Sonneberg passt und möglichst viele Menschen davon profitieren.


1. Bestandsanalyse
Zuerst schauen wir uns genau an, wie aktuell in Sonneberg geheizt wird:
Welche Heizsysteme sind im Einsatz? Wo gibt es schon klimafreundliche Lösungen? Und welche Infrastruktur (z. B. Gas- oder Nahwärmenetze) ist vorhanden?


2. Potenzialanalyse
Dann prüfen wir, welche Möglichkeiten Sonneberg für die Zukunft hat:
Wo lässt sich Sonnenenergie, Erdwärme oder Abwärme nutzen? Wo könnten Wärmenetze sinnvoll sein? Ziel ist es, die besten Chancen für eine saubere und bezahlbare Wärmeversorgung zu finden.


3. Zielszenario
Auf dieser Grundlage entwerfen wir ein Bild davon, wie die Wärmeversorgung im Jahr 2045 aussehen könnte – also klimafreundlich, sicher und bezahlbar. Dazu gehören verschiedene Wege, wie dieses Ziel erreicht werden kann.


4. Umsetzungsstrategie
Zum Schluss entwickeln wir einen konkreten Fahrplan: Welche Schritte müssen wir in den nächsten Jahren gehen? Welche Projekte sind realistisch – und was lohnt sich wirtschaftlich für die Stadt und ihre Bürger?


Wichtig ist:
Die Planung wird eng mit den örtlichen Akteuren abgestimmt, also z. B. mit Energieversorgern, Wohnungsunternehmen oder Handwerkern. So stellen wir sicher, dass die Lösungen auch wirklich zu Sonneberg passen.

Wie findet die Bürgerbeteiligung in Sonneberg statt?

Ihre Meinung zählt – gemeinsam gestalten wir die Wärmeversorgung von morgen!

Die zukünftige Wärmeversorgung betrifft uns alle – ob Hauseigentümerin, Mieter,Unternehmer oder Familie. Deshalb ist Ihre Mitwirkung ein zentraler Baustein der kommunalen Wärmeplanung in Sonneberg!

Jetzt mitmachen: Fragebogenaktion
Beteiligen Sie sich über einen kurzen Fragebogen an der Planung.
Teilen Sie mit uns:
• wie Sie aktuell heizen,
• welche Ideen Sie für die Zukunft haben,
• ob z. B. ein Anschluss an ein Wärmenetz für Sie infrage kommt.

Online-Fragebogen:
Fragebogen
oder holen Sie sich ein gedrucktes Exemplar im Rathaus ab!

Kommen Sie zum Bürgerinformationsabend – Ihre Stimme ist wichtig!

Dienstag, 05. August 2025
17:00 Uhr
Wolke 14, Sonneberg

Der Bürgerinformationsabend ist ein zentrales Element der Wärmeplanung. Hier erfahren Sie:
• was bereits erarbeitet wurde,
• welche Möglichkeiten es für Sonneberg gibt,
• wie Sie sich einbringen können.


Vor allem aber: Ihre Fragen, Ideen und Rückmeldungen sind entscheidend! Denn die besten Lösungen entstehen nicht am Schreibtisch, sondern im Gespräch mit den Menschen vor Ort.
Je mehr Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, desto besser können wir die Wärmeplanung an den tatsächlichen Bedürfnissen in Sonneberg ausrichten.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Mieter?

Die kommunale Wärmeplanung hilft dabei, die Heizkosten langfristig stabil und möglichst niedrig zu halten. Sie sorgt dafür, dass umweltfreundliche und zuverlässige Heizsysteme ausgebaut werden – zum Beispiel Wärmenetze.
Für Mieter heißt das:
- mehr Versorgungssicherheit,
- bessere Planung für Modernisierungen,
- und oft geringere Abhängigkeit von Öl und Gas.
Weitere Informationen was die kommunale Wärmeplanung für Sie als Mieter bedeutet, finden Sie auf der Website des Deutschen Mieterbundes: Informationslink

Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für Gebäudeeigentümer?

Ab dem 1. Juli 2026 sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, bei einem Heizungstausch mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu beziehen. Für Neubauten gilt diese Pflicht bereits seit dem 1. Januar 2024.

Dabei unterscheiden sich die Übergangsfristen im GEG je nachdem, ob es sich um einen Neubau in einem Neubaugebiet oder um ein Bestandsgebäude bzw. einen Neubau im Bestandsgebiet (z. B. eine Baulücke) handelt. Diese Fristen sind eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft: Die GEG-Vorgaben treten erst in Kraft, sobald eine entsprechende kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Muss ich meine Heizung tauschen?

Nein, ein Heizungstausch ist nicht automatisch vorgeschrieben. Die Wärmeplanung zeigt nur, welche Möglichkeiten es für eine umweltfreundliche Wärmeversorgung gibt.
Ob und wann Sie Ihre Heizung erneuern sollten, entscheiden Sie selbst – oder es kann bei bestimmten Förderprogrammen oder neuen Regeln später sinnvoll sein.
Die Planung hilft Ihnen, gut informiert und vorbereitet zu sein.

Download

Förderung der Kommunalen Wärmeplanung

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vieflalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Konzepte der Stadt Sonneberg

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

ISEK 2035

(60,5 MiB) Download

Neubau Kreuzungsbereich Oberlinder Straße

Neubau Kreuzungsbereich Oberlinder Straße

(1,1 MiB) Download

Lärmkarte Straßenverkehr 2022

Im Oktober 2022 wurde die 4. Runde der Lärmkartierung in Thüringen erfolgreich abgeschlossen. Im Rah­men der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für  die  Betroffenheit  sind  dabei  Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00-24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00-06:00 Uhr.

Gemäß Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e Abs.1 BlmSchG i.V.m. § 7 der 34. BlmSchV und § 3  Abs.1  Nr.2  der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung-ThürlmZVO- macht die Stadt Sonneberg hiermit die Lärmkarten der Öffentlichkeit zugänglich. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in unserer Region enthalten die veröffentlichten Lärmkarten des TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz).

Gemäß § 7 der 34. BlmSchV erfolgt die Unterrichtung durch die Verknüpfung der nachfolgenden Links auf die Seiten des TLBUN:

Lärmaktionsplan der Stadt Sonneberg

Ansprechpartner

Bildkennzeichnung

  • Grafiken/Karten - Bauamt