Informationen zu Steuern aller Art

Grundsteuer

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer). Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers werden bei der Besteuerung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Es erfolgt eine Unterteilung in

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und
  • Grundsteuer B für Grundstücke

Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt in geteilter Verwaltungszuständigkeit. Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz und setzt die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer per Bescheid fest.

Aktuelle Hebesätze

  • Grundsteuer A 400 v. H. (gültig ab 01.01.2025)
  • Grundsteuer B 540 v. H. (gültig ab 01.01.2025)

Reform der Grundsteuer

Weitere Informationen erhalten Sie im Unterpunkt "Grundsteuerreform".

Gewerbesteuer

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde auf gewerbliche Einkünfte von Gewerbebetrieben, die Ihren Sitz im Gemeindegebiet haben, erhoben wird.

  • Die Erhebung der Gewerbesteuer erfolgt in geteilter Verwaltungszuständigkeit. Das zuständige Finanzamt ermittelt den Steuermessbetrag durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz und setzt die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer per Bescheid fest.
  • Aktueller Hebesatz: 395 v. H. (unverändert seit 01.01.2020)
Hundesteuer

Was ist die Hundesteuer?

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe der geltenden Satzung der Stadt Sonneberg für die Erhebung der Hundesteuer.

  • Die Steuer beträgt für ein Kalenderjahr für den ersten Hund 50,00 Euro, für den zweiten Hund 80,00 Euro und für jeden weiteren Hund 100,00 Euro.
  • Für das Halten gefährlicher Hunde beträgt der Steuersatz für den ersten Hund 280,00 Euro und für jeden weiteren Hund 320,00 Euro.
  • Die zu zahlende Steuer wird durch die Gemeinde per Bescheid festgesetzt.
Vergnügungssteuer

Was ist die Vergnügungssteuer?

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte.

Der Besteuerung unterliegen das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten sowie Musikapparaten

  • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
  • in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereinskantinen o.ä. Räumen sowie an jedermann zugänglichen Orten.

Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Apparate. Die Steuersätze werden per Satzung festgelegt.
Die zu zahlende Steuer wird durch die Gemeinde per Bescheid festgesetzt.

Ansprechpartner

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