Aufgrabungen in der Stadt Sonneberg

Aufbrüche auf öffentlich gewidmeten Flächen bedürfen nach Antragsstellung bei der Stadtverwaltung Sonneberg der Genehmigung. Hierzu sind entsprechende Normen und Richtlinien einzuhalten.

Zwischen der Stadt Sonneberg und den öffentlichen Versorgungsträgern bestehen zur Durchführung und Beantragung der Aufgrabungen entsprechende Konzessionsverträge.

  • Bei privaten Aufgrabungen, wie z.B. zur Herstellung von Grundstückszufahrten können auf Antrag des Grundstückseigentümers Arbeiten auf öffentlich gewidmeten Flächen durchgeführt werden. Die Beauftragung dieser Leistung erfolgt nach positivem Bescheid der Stadtverwaltung Sonneberg vom Antragssteller an eine geeignete Fachfirma. Nach Fertigstellung der Maßnahme ist gemeinsam mit Mitarbeitern des Bauamtes die Leistung abzunehmen. Die daraus entstehenden Kosten (Baukosten, Baunebenkosten, etc.) sind durch den Antragssteller zu tragen.

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  • Header-Bild - C.-H. Zitzmann