Wegfall des Kinderreisepasses seit dem 01.01.2024
Wichtige Informationen zum Wegfall der Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024:
- Mit Verabscheidung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- & Ausweiswesens vom 08. Oktober 2023, entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässe, d. h. seit dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
- Alle bereits ausgestellten, noch gültigen Kindereisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit
- Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass steht der reguläre Personalausweis (auch der vorläufige Personalausweis) sowie der Reisepass (auch der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass) zur Verfügung.
- Über die Entscheidung welches Dokument der Kinder für Ihre Reise benötigt wird, gibt Ihnen das Auswärtige Amt, die konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes oder auch Ihr Reiseveranstalter Auskunft. Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.
Informationen zu Dokumenten für Kinder
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen) notwendig
- persönliches Erscheinen von Kindern (unabhängig des Alters) ebenfalls erforderlich
- Vorab-Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes, finden Sie beim Auswärtigen Amt
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr, nicht älter als 2 Monate) mehr Infos
- Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
- bisherige Ausweisdokumente (wenn vorhanden)
- falls erforderlich, die Zustimmungserklärung nicht mit anwesender Sorgeberechtigter
- Nachweis der Dringlichkeit (Reiseunterlagen etc.) (NUR bei vorläufigen Reisepässen notwendig)
- Die Ausstellung eines Passes oder Personalausweises für Minderjährige bedarf der Zustimmung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben. Die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Einwohnermeldeamt anhand einer, durch den Antragsteller vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.
- Beantragt ein Elternteil bei nicht miteinander verheirateten Eltern ein Personaldokument allein, soll bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils sowie der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erfolgt wie vorgenannt erläutert.
Wichtig
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!
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