Abmeldung einer Nebenwohnung oder Abmeldung/Wegzug ins Ausland
Informationen
Abmeldung Nebenwohnung
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist verpflichtend und ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen
- Die Abmeldung kann auch in schriftlicher Form, mittels Formular vorgenommen werden
Abmeldung ins Ausland
- Die Abmeldung ins Ausland ist verpflichtend und ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt vorzunehmen
- Die Abmeldung kann auch in schriftlicher Form, mittels Formulars oder formlos (z.B. per Mail) mitgeteilt werden (bitte Foto des gültigen Personaldokuments mit beifügen)
- Die Abmeldung kann bereits eine Woche im Voraus angezeigt werden
Benötigte Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis und / oder Reisepass
- bei schriftlicher Abmeldung:
- Kopien der Ausweisdokumente
- Formular Abmeldung oder Formloser Antrag mit Datum des Wegzugs und Wegzugs-Land
- Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen durch das Einwohnermeldeamt
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