Informationen zur Befreiung von der Ausweispflicht
Unter bestimmten Umständen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Diese sind z.B.:
- Betreuung mit Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" oder "alle Angelegenheiten", oder
- Handlungs- oder Einwilligungsunfähigkeit und Vertretung durch einen Bevollmächtigten mit öffentlicher Vollmacht, oder
- dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlicher Einrichtung, oder
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung nicht allein oder nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen.
Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- ggf. Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/-dienst, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegestufe/ -grad)
- ggf. ein Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden (sofern nicht schon vorliegend)
- ggf. öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Bitte beachten:
- die Antragstellung kann durch den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen
- es erfolgt die Ausstellung einer Bescheinigung darüber, dass die ausweispflichtige von der Ausweispflicht befreit ist
- die Bescheinigung wird unbefristet (ohne Lichtbild) erteilt
- Auslandsreisen können mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden
- sind noch Bank- oder ggf. notarielle Rechtsgeschäfte (z.B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises empfehlenswert
Formulare
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Bildkennzeichnung
- Fotos - Stadt Sonneberg