Herzlich Willkommen im Einwohnermeldeamt der Stadt Sonneberg
Hier bekommen Sie alle Informationen rund um die Themen Reisepass/Ausweis, Wohnungen An-, Ab- und Ummelden, sowie zu Führungszeugnissen, Bescheinigungen und Auskünften.
Wir informieren Sie, welche Unterlagen benötigt werden, welche Möglichkeiten der Antragstellung es gibt und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen.
Für alle Anliegen oder Anträge, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung (hier) notwendig. Auf Grund des hohen Besucheraufkommens können Vorsprachen ohne Termin aktuell nicht bearbeitet werden.
Wichtige Information zu Passbildern ab dem 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 darf die Pass- und Personalausweisbehörde nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder für hoheitliche Dokumente verarbeiten.
Passbilder in der bisherigen Form (ausgedruckt/entwickelt) dürfen dann ausnahmslos NICHT mehr verwendet werden.
Sie können weiterhin Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister (z.B. einem zertifizierten Fotografen) fertigen lassen. Das Lichtbild wird dann digital an die Pass- und Personalausweisbehörde weitergeleitet. Sie erhalten lediglich einen QR-Code, welchen Sie bitte zu Ihrem Termin in der Pass- und Personalausweisbehörde mitbringen.
Die Aufnahme von Passbildern hier vor Ort im Einwohnermeldeamt ist NICHT möglich.
Dieses Verfahren greift ab Mai 2025. Sollten Sie einen Termin in der Pass- und Personalausweisbehörde ab Mai 2025 wahrnehmen wollen, suchen Sie den Fotografen bitte auch erst im Mai 2025 auf.
Aktuelle Informationen
Wichtige Informationen zur Lieferdauer von Reisepässen der Bundesdruckerei GmbH:
Entsprechend aktueller Mitteilungen der Bundesdruckerei, kommt es wegen erhöhter Nachfrage auch weiterhin zu längeren Lieferzeiten für Reisepässe.
Statt wie bisher 2-3 Wochen, dauert die Bearbeitung seitens der Bundesdruckerei 6-10 Wochen ab Beantragungsdatum.
- Auch die Lieferzeit von Express-Reisepässen beträgt gegenwärtig 4 Werktage, statt bisher 3 Werktage. Bitte beachten Sie dies bei der Terminbuchung im Einwohnermeldeamt.
Wichtige Informationen zum Wegfall der Kinderreisepässe zum 01.01.2024:
Mit Verabscheidung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- & Ausweiswesens vom 08. Oktober 2023, entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen. (Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kindereisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit!)
Ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass steht der reguläre Personalausweis (auch der vorläufige Personalausweis) sowie der Reisepass (auch der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass) zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie auch HIER
Über die Entscheidung welches Dokument der Kinder für Ihre Reise benötigt wird, gibt Ihnen das Auswärtige Amt, die konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes oder auch Ihr Reiseveranstalter Auskunft. Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.
Das Nachnahmeverfahren für den Briefverkehr wurde seitens der Deutschen Post zum 01. Januar 2025 eingestellt.
Entsprechend wird das Antragsverfahren für Apostillen und Endbeglaubigungen umgestellt und erfolgt nur noch mittels eines Online-Datenformulars. Gebühren müssen VOR abschließender Bearbeitung beglichen werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Bearbeitete Unterlagen werden mit einem Einwurf-Einschreiben versendet.
Hier geht es zum online Beantragungsformular Apostillen und Endbeglaubigungen.
Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Verfahrens wird auch der Postaustausch mit dem Bundesamt für Justiz angepasst. Eine Apostille oder Endbeglaubigung auf dem vom Bundesamt für Justiz ausgestellten Führungszeugniss/Gewerbezentralregisterauszug muss ab sofort direkt beim BfAA beantragt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise auf der Homepage des Bundesamt für Justiz.
Quelle: Bundesamt für Justiz (BfJ), Bundesamt für Auswärtige Angelenheiten (BfAA)
Die Beantragung dieses Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt ab 2025 ausschließlich über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz (hier). Die Arztwahl ist frei.
Zur Beantragung ist die Identifikation des Jugendlichen bzw. der/des gesetzlichen Vertreter/s mittels der Online-Ausweisfunktion notwendig.
Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Thür. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie bzw. HIER
Quelle: Thür. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF), Thür. Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen
>> Hier finden Sie Alles zum Thema Personalausweise und Reisepässe! <<
NEWS
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen nur noch digital erstellte Lichtbilder für hoheitliche Dokumente verwendet werden.
- Passbilder in der bisherigen Form (ausgedruckt/entwickelt) können dann ausnahmslos NICHT mehr verarbeitet werden.
- Sollten Sie einen Termin in der Pass- und Personalausweisbehörde ab Mai 2025 wahrnehmen wollen, suchen Sie den Fotografen bitte auch erst im Mai 2025 auf.
- seit 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe (betrifft auch Aktualisierungen und Verlängerungen) mehr ausgestellt werden
- bereits ausgestellte, noch gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit (stellen aber keine Reiseempfehlung mehr dar!)
>> Hier finden Sie Alles zum Thema An-, Ab- und Ummeldung! <<
NEWS
- seit November 2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung beim Beziehen einer neue Wohnung verpflichtend
- diese wird Ihnen von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausgehändigt und muss im Zuge einer An- oder Ummeldung hier vorgelegt werden
>> Hier finden Sie Alles zum Thema Führungszeugnis & Bescheinigungen! <<
NEWS
- die Bearbeitungsdauer von (z.B. privaten, behördlichen) Führungszeugnisanträgen beim Bundesamt für Justiz dauert 1 bis 3 Wochen
- lt. einer Information des Bundesamts für Justiz, liegt die Bearbeitungsdauer von Führungszeugnissen für EU-Bürger bei 6-8 Wochen
- seit Februar 2019 werden in Führungszeugnissen die Daten zur Person in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt
- zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird zusätzlich der Nachweis (schriftlich) der anfordernden Stelle benötigt
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr / 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Ihr Team des Einwohnermeldeamtes
-
Herr Nußpickel
Sachgebietsleiter Mail einwohnermeldeamt@stadt-son.de
-
Frau Hammerschmidt
Sachbearbeitung Tel 03675 880244 Mail einwohnermeldeamt@stadt-son.de
Frau Hattisch
Frau Wuttke
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