Herzlich Willkommen im Einwohnermeldeamt der Stadt Sonneberg

Hier bekommen Sie alle Informationen rund um die Themen Reisepass/Ausweis, Wohnungen An-, Ab- und Ummelden, sowie zu Führungszeugnissen, Bescheinigungen und Auskünften.

Wir informieren Sie, welche Unterlagen benötigt werden, welche Möglichkeiten der Antragstellung es gibt und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen.

Für alle Anliegen oder Anträge, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung (hier) notwendig. Auf Grund des hohen Besucheraufkommens können Vorsprachen ohne Termin aktuell nicht bearbeitet werden.

Aktuelle Informationen

Lieferdauer von Reisepässen

Wichtige Informationen zur Lieferdauer von Reisepässen der Bundesdruckerei GmbH:

Entsprechend aktueller Mitteilungen der Bundesdruckerei, kommt es wegen erhöhter Nachfrage auch weiterhin zu längeren Lieferzeiten für Reisepässe.

Statt wie bisher 2-3 Wochen, dauert die Bearbeitung seitens der Bundesdruckerei 6-10 Wochen ab Beantragungsdatum.

  • Auch die Lieferzeit von Express-Reisepässen beträgt gegenwärtig 4 Werktage, statt bisher 3 Werktage. Bitte beachten Sie dies bei der Terminbuchung im Einwohnermeldeamt.
Wegfall des Kinderreisepasses seit 01.01.2024

Wichtige Informationen zum Wegfall der Kinderreisepässe zum 01.01.2024:

Mit Verabscheidung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- & Ausweiswesens vom 08. Oktober 2023, entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen. (Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kindereisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit!)

Ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass steht der reguläre Personalausweis (auch der vorläufige Personalausweis) sowie der Reisepass (auch der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass) zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie auch HIER

Über die Entscheidung welches Dokument der Kinder für Ihre Reise benötigt wird, gibt Ihnen das Auswärtige Amt, die konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes oder auch Ihr Reiseveranstalter Auskunft. Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.

Aktuelle Information zu Führungszeugnissen (mit Apostille/Überbeglaubigung)

Das Nachnahmeverfahren für den Briefverkehr wurde seitens der Deutschen Post zum 01. Januar 2025 eingestellt.

Entsprechend wird das Antragsverfahren für Apostillen und Endbeglaubigungen umgestellt und erfolgt nur noch mittels eines Online-Datenformulars. Gebühren müssen VOR abschließender Bearbeitung beglichen werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Bearbeitete Unterlagen werden mit einem Einwurf-Einschreiben versendet.

Hier geht es zum online Beantragungsformular Apostillen und Endbeglaubigungen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Verfahrens wird auch der Postaustausch mit dem Bundesamt für Justiz angepasst. Eine Apostille oder Endbeglaubigung auf dem vom Bundesamt für Justiz ausgestellten Führungszeugniss/Gewerbezentralregisterauszug muss ab sofort direkt beim BfAA beantragt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise auf der Homepage des Bundesamt für Justiz.

Quelle: Bundesamt für Justiz (BfJ), Bundesamt für Auswärtige Angelenheiten (BfAA)

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen

Personalausweis & Reisepass

>> Hier finden Sie Alles zum Thema Personalausweise und Reisepässe! <<

 

NEWS

  • seit 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe (betrifft auch Aktualisierungen und Verlängerungen) mehr ausgestellt werden
  • bereits ausgestellte, noch gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit (stellen aber keine Reiseempfehlung mehr dar!)
  • seit August 2021 ist auch bei der Beantragung von Personalausweisen die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend
An-, Ab- und Ummelden

>> Hier finden Sie Alles zum Thema An-, Ab- und Ummeldung! <<

 

NEWS

  • seit November 2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung beim Beziehen einer neue Wohnung verpflichtend
  • diese wird Ihnen von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausgehändigt und muss im Zuge einer An- oder Ummeldung hier vorgelegt werden
Führungszeugnis & Bescheinigungen

>> Hier finden Sie Alles zum Thema Führungszeugnis & Bescheinigungen! <<

 

NEWS

  • die Bearbeitungsdauer von (z.B. privaten, behördlichen) Führungszeugnisanträgen beim Bundesamt für Justiz dauert 1 bis 3 Wochen
  • lt. einer Information des Bundesamts für Justiz, liegt die Bearbeitungsdauer von Führungszeugnissen für EU-Bürger bei 6-8 Wochen
  • seit Februar 2019 werden in Führungszeugnissen die Daten zur Person in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt
  • zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird zusätzlich der Nachweis (schriftlich) der anfordernden Stelle benötigt
Melderegisterauskünfte & Sperren
Formulare / Downloads / Links

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes

Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

Ihr Team des Einwohnermeldeamtes

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