Wie können Sie sich einbringen?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Bürger der Stadt Sonneberg, an kommunalen Belangen mitzuwirken. Mit ihrem Anliegen können sie sich sowohl direkt an die Verwaltung wenden oder aber die jeweiligen Stadtratsfraktionen bzw. deren Mitglieder ansprechen. Ein offenes Ohr für Fragen hat sowohl der Bürgermeister als auch das jeweilige Fachamt in der Verwaltung, wo individuelle Anliegen vorgetragen werden können.

Außerdem stehen die Ortsteilbürgermeister und aktive Ortsteilräte als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben dieser eher persönlichen Ansprache gibt es eine ganze Reihe weiterer Wege, seine Fragen zu stellen oder sich einzubringen in die Stadtentwicklung.

Wege der Beteiligung über öffentliche Gremien

Bürgerfragestunde im Stadtrat

Zu Beginn jeder Stadtratssitzung, die mit ihrer Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht wird, gibt es eine Bürgerfragestunde. Hier kann der Bürger seine Fragen vorbringen. Diese werden dann entweder direkt oder nach entsprechender Recherche im Nachgang beantwortet. Es besteht zudem die Möglichkeit, den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung mitzuverfolgen.

Einwohner- und Anwohnerversammlungen

Die Stadtverwaltung Sonneberg bindet die Bevölkerung in das aktuelle Stadtgeschehen ein. Bei wichtigen Wegmarken, wie beispielsweise Baumaßnahmen, der Erschließung neuer Baugebiete oder konzeptionellen Entwicklungen wird zu Einwohner- und Anliegerversammlungen eingeladen. Dies erfolgt im Regelfall über Veröffentlichungen in der Presse, im Amtsblatt der Stadt Sonneberg und über Informationen auf der Homepage.

Wenn Bürger aktiv Rat suchen, können sie jederzeit in Kontakt und Austausch mit der Verwaltung treten.

Öffentliche Auslegung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder Änderungen beispielsweise, ist es für Bürger möglich, Anregungen, Bedenken und Hinweise laut Baugesetzbuch während der Zeit der Auslegung einzubringen. Die Entwürfe und Stellungnahmen liegen rechtzeitig zur Einsichtnahme im Bauamt aus und können dann während der Rathaus-Öffnungszeiten eingesehen werden. Parallel werden sie auf der Homepage veröffentlicht. Öffentliche Auslegungsfristen müssen rechtzeitig vorher bekannt gemacht werden. Dies erfolgt im Amtsblatt der Stadt Sonneberg.

Die Bürger haben die Möglichkeit, ihre Anregungen, Bedenken und Hinweise schriftlich während der jeweiligen Auslegungsphase einzureichen - entweder postalisch, per Fax oder per E-Mail. Es können auch mündliche Stellungnahmen im Rahmen der vereinbarten Termine im Stadtbauamt zur Niederschrift vorgetragen werden.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglichen den Bürgern, auf kommunaler Ebene mitzubestimmen. In Thüringen handelt es sich um ein dreistufiges Verfahren, welches die Thüringer Kommunalordnung regelt. Sie wollen aktiv werden? Einen Ansprechpartner für Ihre Bürgerinitiative finden Sie beispielsweise unter: https://thueringen.mehr-demokratie.de/

Bürgerbeauftragter Thüringen

Eine kostenlose Unterstützung für alle Bürger bietet der Bürgerbeauftragte des Freistaates Thüringen an. Ob "Übersetzungshilfe" für den amtlichen Bescheid oder ein spezielles Anliegen, hier gibt es Ratschläge in Verwaltungsangelegenheiten. Regelmäßig bietet der Bürgerbeauftragte auch Sprechstunden in Sonneberg an.

https://www.buergerbeauftragter-thueringen.de/startseite