Anmeldung für einen Kindergartenplatz in Sonneberg

Gemäß dem Thüringer Kindergartengesetz hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf ganztätige Bildung, Erziehung und Betreuung in einem Kindergarten. Dabei haben die Eltern bzw. Sorgeberechtigten das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Einrichtungen zu wählen.

In der Stadt Sonneberg gibt es 15 Kindergärten in denen Eltern ihr Kind zur Betreuung anmelden können.

Kindern ab vollendetem 1. bis zum 2. Lebensjahr

Die Anmeldung der Kinder in diesem Altersbereich erfolgt in der Stadtverwaltung Sonneberg. Hierfür steht ein Anmeldeformular zur Verfügung, welches sechs Monate vor der geplanten Aufnahme im Sachgebiet Soziales abzugeben ist. Dieses Formular finden Sie unterhalb dieses Abschnitts.

Ein weiteres Anmeldeformular erhalten Sie mit der Abgabe. Dieses ist wiederum drei Monate vor dem Aufnahmetermin vorzulegen und Voraussetzung für die Prüfung der Platzvergabe. Wenn der Platz im Wunschkindergarten zum Aufnahmetermin verfügbar ist, erhalten die Eltern eine Bestätigung. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werden die Eltern informiert und alternative Möglichkeiten besprochen.

  • Darüber hinaus haben die Eltern jederzeit die Möglichkeit, sich mit den Kindergärten in Verbindung zu setzen, um detaillierte Informationen einzuholen und die Entscheidung über den richtigen Kindergarten treffen zu können. Fragen zur Konzeption des Kindergartens, besondere Bildungs- und Förderangebote etc. können so geklärt werden.

Anmeldung von Kindern ab dem vollendetem 2. Lebensjahr

Hier erfolgt die Anmeldung und Platzvergabe direkt und ausschließlich über den jeweiligen Kindergarten.

Anmeldung von Kindern ab vollendetem 6. Lebensmonat

In der Stadt Sonneberg gibt es drei Kindergärten, die bereits Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat aufnehmen können. Die Aufnahme ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Bedarfsfall setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern des Sachgebiets Soziales in Verbindung.

Aufnahme von Kindern aus anderen Wohnsitzgemeinden innerhalb Thüringens

Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebiets Soziales.


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