Eheschließung
Formalitäten
Ihre Eheschließung muss von Ihnen am für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet werden (§ 12 PStG).
Das Standesamt prüft dabei, dass es keine rechtlichen Ehehindernisse gibt und vereinbart sodann einen Termin zur Eheschließung mit Ihnen oder übersendet Ihre Anmeldeakte an ein anderes Standesamt zur dortigen Eheschließung, wenn Sie dies wünschen. Die Anmeldung ist längstens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich! (Unverbindliche Vormerkungen für Heiratstermine sind ab Oktober für das folgende Jahr möglich.)
Trauorte des Standesamtsbereichs Sonneberg
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Das neu gestaltete Trauzimmer im Rathaus Sonneberg bietet bis zu 50 Plätze für die Gäste der Brautleute. Foto: C. Heinkel -
Die Außenkulisse des 1927/28 erbauten Rathauses bietet einen tollen Rahmen für Brautpaare. Foto: C. Heinkel -
Geschätzt von Brautpaaren wird das Ambiente im Eventhotel "Schlossberg" (max. 90 Plätze). Foto: J. Weyer -
Ungewöhnlicher Trauort: die Sternwarte Neufang mit 50 verfügbaren Plätzen. Foto: H. Losansky -
In einmaliger Kulisse heiraten auf der Burgruine Schaumburg. Foto: S. Hopf -
Die Burg Neuhaus in Föritztal hat maximal 50 Plätze. Foto: H. Losansky
Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen
Für ledige Deutsche:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Standesamt der Geburt)
mit Kindern:
- ggf. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Sorgeerklärung
Zusätzlich für geschiedene oder verwitwete Deutsche:
- Nachweis der letzten Eheschließung: Heiratsurkunde oder ein beglaubigte Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister (Standesamt der Eheschließung) oder
- eine Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (bei Eheschließungen vor 2009)
- Nachweis zur Eheauflösung: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Beschlussgebendes Amtsgericht) bzw. die Sterbeurkunde des vormaligen Ehegatten (Standesamt des Sterbeortes)
Bitte beachten Sie, dass im Ausland ergangene Scheidungen ggf. zur Wirksamkeit im Inland der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung bedürfen. Je nach Sachstand kann dies mehrere Monate dauern.
Ausländische Staatsangehörige bedürfen je nach Land zusätzliche oder andere Dokumente, ggf. auch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den Oberlandesgerichtspräsidenten (Bearbeitungszeitraum beim OLG ca. 6 Wochen).
Auskunft gezielt dazu gibt Ihnen das Standesamt.
Zur Anmeldung der Eheschließung und zur Auskunftserteilung bei Auslandsbeteiligung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt.
Planen Sie bitte für die Anmeldung mindestens eine halbe Stunde Zeit ein.
Beachten Sie bitte auch, dass Ihnen am Anmeldetag die standesamtlichen Gebühren (zwischen 75 und 150 €, je nach Ort und Zeit) und evtl. Auslagen entstehen.
Ansprechpartner
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Frau Kühn
Standesbeamtin, Leiterin Standesamt Tel 03675 880127 Mail standesamt@stadt-son.de
Bildkennzeichnung
- Header-Bild - Josefine Weyer