Ihre Eheschließung muss von Ihnen am für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet werden (§ 12 PStG).
Das Standesamt prüft dabei, dass es keine rechtlichen Ehehindernisse gibt und vereinbart einen Termin zur Eheschließung mit Ihnen oder übersendet Ihre Anmeldeakte an ein anderes Standesamt zur dortigen Eheschließung, wenn Sie dies wünschen.
Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Unverbindliche Vormerkungen für Heiratstermine können ab Oktober für das folgende Jahr eingereicht werden.
NEU ist die Möglichkeit, vorab Ihre Unterlagen zur Voranmeldung der Eheschließung digital an das Standesamt Sonneberg zu übermitteln.
Für ledige Deutsche:
mit Kindern:
Zusätzlich für geschiedene oder verwitwete Deutsche:
Bitte beachten Sie, dass im Ausland ergangene Scheidungen ggf. zur Wirksamkeit im Inland der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung bedürfen. Je nach Sachstand kann dies mehrere Monate dauern.
Ausländische Staatsangehörige bedürfen je nach Land zusätzliche oder andere Dokumente, ggf. auch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den Oberlandesgerichtspräsidenten (Bearbeitungszeitraum beim OLG ca. 6 Wochen).
Auskunft gezielt dazu gibt Ihnen das Standesamt.
Zur Anmeldung der Eheschließung und zur Auskunftserteilung bei Auslandsbeteiligung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt.
Planen Sie bitte für die Anmeldung mindestens eine halbe Stunde Zeit ein.
Beachten Sie bitte auch, dass Ihnen am Anmeldetag die standesamtlichen Gebühren (zwischen 75 und 150 €, je nach Ort und Zeit) und evtl. Auslagen entstehen.