Eheschließung

Formalitäten

Ihre Eheschließung muss von Ihnen am für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet werden (§ 12 PStG).

Das Standesamt prüft dabei, dass es keine rechtlichen Ehehindernisse gibt und vereinbart sodann einen Termin zur Eheschließung mit Ihnen oder übersendet Ihre Anmeldeakte an ein anderes Standesamt zur dortigen Eheschließung, wenn Sie dies wünschen. Die Anmeldung ist längstens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich! (Unverbindliche Vormerkungen für Heiratstermine sind ab Oktober für das folgende Jahr möglich.)

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen

Für ledige Deutsche:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Standesamt der Geburt)

mit Kindern:

  • ggf. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung

Zusätzlich für geschiedene oder verwitwete Deutsche:

  • Nachweis der letzten Eheschließung: Heiratsurkunde oder ein beglaubigte Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister (Standesamt der Eheschließung) oder
  • eine Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (bei Eheschließungen vor 2009)
  • Nachweis zur Eheauflösung: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Beschlussgebendes Amtsgericht) bzw. die Sterbeurkunde des vormaligen Ehegatten (Standesamt des Sterbeortes)

Bitte beachten Sie, dass im Ausland ergangene Scheidungen ggf. zur Wirksamkeit im Inland der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung bedürfen. Je nach Sachstand kann dies mehrere Monate dauern.

Ausländische Staatsangehörige bedürfen je nach Land zusätzliche oder andere Dokumente, ggf. auch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den Oberlandesgerichtspräsidenten (Bearbeitungszeitraum beim OLG ca. 6 Wochen).
Auskunft gezielt dazu gibt Ihnen das Standesamt.


Zur Anmeldung der Eheschließung und zur Auskunftserteilung bei Auslandsbeteiligung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt.

Planen Sie bitte für die Anmeldung mindestens eine halbe Stunde Zeit ein.
Beachten Sie bitte auch, dass Ihnen am Anmeldetag die standesamtlichen Gebühren (zwischen 75 und 150 €, je nach Ort und Zeit) und evtl. Auslagen entstehen.

Ansprechpartner

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  • Header-Bild - Josefine Weyer