Rathaus
Seit November 2015 sind alle Vermieter (Eigentümer, oder beauftragte Verwalter) als sogenannte Wohnungsgeber verpflichtet, den Mietern bei Einzug in eine neue Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen und zur Vorlage im Einwohnermeldeamt auszuhändigen oder diesem zu übersenden.
Durch das Bundesmeldegesetz wird somit jeder Wohnungsgeber aktiv zur Mitwirkung bei der Wohnsitzmeldung verpflichtet.
Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigungen können Sie uns auch vorab, spätestens jedoch 2 Wochen nach Einzug der Mieter, z.B. per Mail zukommen lassen. Oder Sie geben die Bescheinigung den neuen Mietern zu Vorlage hier im Einwohnermeldeamt mit.