Hausnummernvergabe
Die Vergabe einer Hausnummer an Gebäudegrundstücken für Wohn- und Geschäftshäuser dient der Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie zur Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.
- Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ist daher gemäß § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, bei der Stadt die Zuweisung einer Hausnummer zu beantragen.
Download für die Zuteilung einer Hausnummer
Ihr Ansprechpartner für die Zuteilung einer Hausnummer
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Frau Rauch
Sachbearbeiterin Bauverwaltung Tel 03675 880306 Mail rauch-s@stadt-son.de
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- Header-Bild - C.-H. Zitzmann