Informationen

Widerspruch zu Datenübermittlungen

Das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt (oder verpflichtet) nämlich der (die) Meldebehörde, Daten über gemeldete Einwohner an Dritte zu übermitteln. Jedoch räumt es den Bürgern auch die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen und kostenfrei zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Sonneberg einzulegen

 

Persönliche Daten dürfen weitergegeben werden an:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (über ihre Mitglieder und deren Familien),
  • Parteien und Wählergruppen (im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten für Zwecke der Wahlwerbung),
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (über Alters- oder Ehejubiläen),
  • Adressbuchverlage (für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform)),
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte)
    • gem. § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März, Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden

 

Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Stadt Sonneberg sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Der Widerspruch ist auf dem unten stehenden Formular vom Antragsteller durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben
  • Der ausgefüllte Vordruck kann in der Stadtverwaltung Sonneberg persönlich abgegeben werden, oder Sie senden den Antrag postalisch an die auf dem Formular angegebene Postanschrift
  • Der Widerspruch kann persönlich im Einwohnermeldeamt eingelegt werden (hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig)
  • Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Sonneberg geltend gemacht wurden, behalten Ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden.

 

Auskunftssperre

Informationen zur Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister erhalten Sie telefonisch oder direkt im Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten (nach Terminvereinbarung).

 

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