Informationen

Widerspruch zu Datenübermittlungen

Das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt (oder verpflichtet) nämlich der (die) Meldebehörde, Daten über gemeldete Einwohner an Dritte zu übermitteln. Jedoch räumt es den Bürgern auch die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen und kostenfrei zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Sonneberg einzulegen.

Auf Grund der Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370) ist die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Datenübermittlung (gem. Soldatengesetz) an das Bundesamt für Wehrverwaltung NICHT mehr gegeben. Die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 36 Abs. 2 S. 1 BMG) hierfür wurde mit der vorgenannten Änderung aus dem Bundesmeldegesetz gestrichen. Bereits eingetragene Datenübermittlungssperren diesbezüglich wurden mit Inkrafttreten der Änderung zum 01.01.2026 entsprechend aus dem Melderegister gelöscht.

 

Persönliche Daten dürfen weitergegeben werden an:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (über ihre Mitglieder und deren Familien),
  • Parteien und Wählergruppen (im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten für Zwecke der Wahlwerbung),
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (über Alters- oder Ehejubiläen),
  • Adressbuchverlage (für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform))

 

Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Stadt Sonneberg sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Der Widerspruch ist auf dem unten stehenden Formular vom Antragsteller durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben
  • Der ausgefüllte Vordruck kann in der Stadtverwaltung Sonneberg persönlich abgegeben werden, oder Sie senden den Antrag postalisch an die auf dem Formular angegebene Postanschrift
  • Der Widerspruch kann persönlich im Einwohnermeldeamt eingelegt werden (hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig)
  • Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Sonneberg geltend gemacht wurden, behalten Ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden.

 

Auskunftssperre

Informationen zur Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister erhalten Sie telefonisch oder direkt im Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten (nach Terminvereinbarung).

 

Onlinedienste

Formulare

Bildkennzeichnung

  • Foto - Stadt Sonneberg