Das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt (oder verpflichtet) nämlich der (die) Meldebehörde, Daten über gemeldete Einwohner an Dritte zu übermitteln. Jedoch räumt es den Bürgern auch die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen und kostenfrei zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Sonneberg einzulegen.
Auf Grund der Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370) ist die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Datenübermittlung (gem. Soldatengesetz) an das Bundesamt für Wehrverwaltung NICHT mehr gegeben. Die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 36 Abs. 2 S. 1 BMG) hierfür wurde mit der vorgenannten Änderung aus dem Bundesmeldegesetz gestrichen. Bereits eingetragene Datenübermittlungssperren diesbezüglich wurden mit Inkrafttreten der Änderung zum 01.01.2026 entsprechend aus dem Melderegister gelöscht.
Persönliche Daten dürfen weitergegeben werden an:
Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Stadt Sonneberg sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Informationen zur Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister erhalten Sie telefonisch oder direkt im Einwohnermeldeamt zu den Öffnungszeiten (nach Terminvereinbarung).