Informationen zu Passbildern

Hier finden Sie allgemeine Informationen und Vorgaben für die Passbilder, die für alle Personaldokumente benötigt werden.

Seit dem 01. Mai 2025 darf die Pass- und Personalausweisbehörde nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder für hoheitliche Dokumente verarbeiten.

Passbilder in der bisherigen Form (ausgedruckt/entwickelt) dürfen ausnahmslos NICHT mehr verwendet werden.

Sie können weiterhin Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister (z.B. einem zertifizierten Fotografen) fertigen lassen. Das Lichtbild wird dann digital an die Pass- und Personalausweisbehörde weitergeleitet. Sie erhalten lediglich einen QR-Code, welchen Sie bitte zu Ihrem Termin in der Pass- und Personalausweisbehörde mitbringen.

Die Aufnahme von Passbildern hier vor Ort im Einwohnermeldeamt ist NICHT möglich.

Hintergrund und weitere Informationen

Das Lichtbild dient dazu, den Dokumenteninhaber durch einen optischen Vergleich eindeutig zu identifizieren. Eine nicht einwandfreie Feststellung der Identität des Dokumenteninhabers, führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Dokuments.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Die Pflicht zur Nutzung digitaler Lichtbilder besteht seit dem 1. Mai 2025 bei der Beantragung aller entsprechenden Dokumente.

  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
  • Reisepass (Express, 48-Seiten), vorläufiger Reisepass

Die Pass- und Personalausweisbehörde behält sich vor, Passbilder die nicht den o.g. Vorgaben entsprechen, abzulehnen. Dies gilt ebenso für Passbilder, die offensichtlich verfälscht wurden, oder Zweifel an der Personenidentität des Antragstellers erahnen lassen.

Die Entscheidung über die Anerkennung des Passbildes zur Dokumentenbeantragung, trifft allein die Pass-/Personalausweisbehörde.


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  • Fotos - Stadt Sonneberg