Informationen zu Passbildern

Hier finden Sie allgemeine Informationen und Vorgaben für die Passbilder, die für alle Personaldokumente benötigt werden.
Die Aufnahme von Passbildern hier vor Ort im Einwohnermeldeamt ist aktuell noch NICHT möglich (voraussichtl. ab Mitte 2025).

Aktualität der Passbilder

Das Lichtbild dient dazu, den Dokumenteninhaber durch einen optischen Vergleich eindeutig zu identifizieren. Eine nicht einwandfreie Feststellung der Identität des Dokumenteninhabers, führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Dokuments.

Daher sind folgende Vorgaben zu beachten

  • bei Kindern, bis zu Vollendung des 10. Lebensjahres darf das Lichtbild zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Monate sein
  • bei allen anderen Personen darf das Lichtbild zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
  • die Vorgaben für biometrische Passbilder der Bundesdruckerei sind zwingend einzuhalten (siehe Fotomustertafel unter Links)
  • Bilder können aktuell nicht in digitalen Formaten (z.B. per USB-Stick oder E-Mail) akzeptiert werden

Die Pass- und Personalausweisbehörde behält sich vor, Passbilder die nicht den o.g. Vorgaben entsprechen, abzulehnen. Dies gilt ebenso für Passbilder, die offensichtlich verfälscht wurden, oder Zweifel an der Personenidentität des Antragstellers erahnen lassen.

Die Entscheidung über die Anerkennung des Passbildes zur Dokumentenbeantragung, trifft allein die Pass-/Personalausweisbehörde.


Bildkennzeichnung

  • Fotos - Stadt Sonneberg