Anmeldung von Geburten
Die Geburt wird beim Standesamt Sonneberg beurkundet, wenn Ihr Kind in der Entbindungsklinik in Sonneberg, im Stadtgebiet von Sonneberg oder auch in den Gebieten der zum Standesamtsbezirk zugehörenden Städten und Gemeinden geboren worden ist.
Beachten Sie bitte, dass bei der Geburt im Krankenhaus die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige der Entbindungsklinik beim Standesamt bereits vorliegt.
Bei Hausgeburten ist die Anzeige von einem Elternteil des Kindes persönlich innerhalb einer Woche unter Vorlage einer von Hebamme/Arzt ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt durchzuführen.
Zur Geburtsbeurkundung werden im Regelfall folgende Dokumente vom Standesamt benötigt:
- Reisepass/Personalausweis der ElternGeburtsurkunde beider Elternteile
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen
- ggf. Namensbestimmung
Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sind Namenserklärungen von beiden Elternteilen notwendig!
Im Fall einer Auslandsbeteiligung sind ggf. weitere Unterlagen nötig, bitte sprechen Sie rechtzeitig diesbezüglich mit uns.
Sollte ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht mächtig sein, müssen Sie bitte für einen Dolmetscher sorgen.
Ansprechpartner
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Frau Kühn
Standesbeamtin, Leiterin Standesamt Tel 03675 880127 Mail standesamt@stadt-son.de