Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Sonneberg
Haushaltsplan als Spiegel des öffentlichen Lebens
Die öffentlichen Aufgaben sind gegliedert in Pflichtaufgaben, übertragene Aufgaben des Landes und Aufgaben, die die Kommune im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge für ihre Bürger freiwillig leistet.
Da setzt die kommunale Finanzwirtschaft an und sorgt mit einem jährlichen Haushaltsplan für eine systematische Grundordnung. Damit ist der Haushaltsplan Spiegel der vielen Facetten des öffentlichen Lebens. Neben den Einnahmen und Ausgaben aller Aufgabenbereiche, dem Vermögen und den Schulden bildet er das kommunale Tun und Handeln ab.
Haushaltssatzung 2024
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Haushaltsplan 2024
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Die Stadtkämmerei ist die Finanzverwaltung einer Kommune
Nach umfassender politischer Diskussion beschließt der Stadtrat den jährlichen Haushaltsplan. Die fachliche Zuarbeit und Beratung leistet die Stadtkämmerei. Die Kämmerei ist die Finanzverwaltung einer Kommune (lat. camera – (Schatz-)kammer). Der Haushaltsplan wird in öffentlicher Sitzung beschlossen, ausgelegt und ist damit für alle Bürger ein transparentes Dokument. Der Haushaltsplan bestimmt in einem vorgegebenen Rahmen das Verwaltungshandeln.
Im Verwaltungshaushalt, dem so genannten konsumtiven Teil, sind alle Aufwendungen veranschlagt sowie alle Einnahmen, die sich aus dem Betrieb öffentlicher Einrichtungen ergeben, zum Beispiel Benutzungsgebühren. Aber auch die Ausgaben für die Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur, der Straßen und Wege, der Immobilien und Einrichtungen sind hier verankert.
Der Vermögenshaushalt stellt den investiven Teil dar. Das heißt, alle Anschaffungen ab einer gewissen Wertgrenze sowie alle Hochbau-, Tiefbau-, Planungsleistungen sowie der gesamte Grundstücksverkehr der Kommune sind dort dargestellt.
Einen wesentlichen Teil der Einnahmen des Vermögenshaushalts stellen Zuweisungen und Zuschüsse verschiedenster Fördermittelgeber dar und beeinflussen wesentlich die Finanzierbarkeit der einzelnen Maßnahmen.
Kredite zur Sicherung der Gesamtfinanzierung
Darüber hinaus ist es oft notwendig, zur Sicherung der Gesamtfinanzierung Kredite auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen, deren Zins- und Tilgungsleistungen für einen relativ langen Zeitraum durch die Kommune erwirtschaftet werden müssen.
Die Erhebung von Gebühren, Entgelten und Steuern stellt eine originäre Aufgabe zur Einnahmesicherung der Stadt Sonneberg dar. Es ist wichtig, die rechtmäßigen Forderungen über die Stadtkasse einzufordern und den Zahlungseingang mit allen gebotenen Mitteln einzufordern. Dies dient der Sicherung der Liquidität, das heißt, dass die Stadt Sonneberg allen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen kann.
Rechenschaft über die geleisteten Ausgaben
Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres die Jahresrechnung zu erstellen. Mit der Jahresrechnung legt die Kommune Rechenschaft über die geleisteten Ausgaben und die erwirtschafteten Einnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres ab. Dabei sind Abweichungen zum Planansatz kritisch zu beurteilen.
Die Stadt Sonneberg wirtschaftet sparsam mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, setzt diese effizient ein und schöpft alle Möglichkeiten der Finanzierung durch Dritte aus. Dies war Voraussetzung, dass das Erscheinungsbild der Stadt in den letzten Jahren wesentlich verändert und Sonneberg zu einem attraktiven Wohn- und Geschäftsstandort entwickelt werden konnte.
Mit einem jährlichen Finanzvolumen von 50 Millionen Euro sichert die Stadt Sonneberg eine stabile Ausgangsposition für eine kontinuierliche Stadtentwicklung und für vielfältige harte und weiche Standortfaktoren ab als Mittelzentrum Südthüringens und Mitglied der Metropolregion Nürnberg.
Haushaltsplan 2023
Haushaltsplan 2023.pdf
(15,5 MiB) DownloadBereiche der Stadtfinanzen
Ansprechpartner
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Frau Glaser
HAUSHALT & STEUERN Tel 03675 880236 Mail haushalt@stadt-son.de
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