Informationen

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft zu den persönlichen Daten aus dem Melderegister zur Vorlage. Die Meldebescheinigung kann mittels persönlicher Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig) bzw. auf dem Schriftweg mittels Formular beantragt werden.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Die erweiterte Meldebescheinigung

Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung, Nachweis oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, können Sie weitere Daten auf einer erweiterten Meldebescheinigung ausweisen lassen:

  • frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugs-, Auszugsdaten
  • Religionszugehörigkeit
  • Familienstand und Ort der Ehe/Lebenspartnerschaftsschließung
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Geschlecht
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehe-/Lebenspartner, zu minderjährigen Kindern
  • Daten zu Dokumenten

Für die erweiterte Meldebescheinigung geben Sie bitte an, für welche Stelle (welche Behörde) Sie diese benötigen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Datenbestand der einfachen Meldebescheinigung zu minimieren.

Benötigte Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache
    • Personalausweis und/oder Reisepass

Kosten

  • 8,00 EUR

Weiterführende Informationen

Der Freistaat Thüringen bietet die Möglichkeit, über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) eine elektronische Antragstellung für die Abwicklung von Anzeigen und Genehmigungsverfahren unter Nutzung des Internet an. Dieser Service wird stetig erweitert.

Unter der Rubrik "Online-Dienste" finden Sie eine entsprechende Verlinkung.

Online-Dienste

Formulare

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