Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sonneberg haben, sind Sie verpflichtet, den Verlust/Diebstahl des Personaldokuments bei der Passbehörde zu melden. Hierzu sprechen Sie bitte persönlich vor, es wird ein Termin benötigt.
Alle deutschen Staatsangehörigen sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Deshalb ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass (oder ein vorläufiges Personaldokument) zu beantragen, wenn Sie kein weiteres gültiges Dokument besitzen. Hierzu sprechen Sie persönlich vor und unterschreiben hier eine Erklärung über den Verlust/Diebstahl und/oder legen die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vor.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sonneberg haben, sind Sie verpflichtet, die Wiederauffindung Ihres Personaldokuments bei der Passbehörde zu melden. Hierzu sprechen Sie bitte persönlich vor, es wird ein Termin benötigt.
Hintergrund: Alle verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokumente werden in der Inpol-Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben. Ohne Löschung der Sachfahndung durch die entsprechenden Passbehörde kann der Ausweis nicht weiterverwendet werden und es kommt zu Problemen bei Grenzkontrollen. Es kann nicht immer mit der sofortigen weltweiten Löschung der Ausschreibung in den Sachfahndungsdateien gerechnet werden. Daher ist es möglich, dass ein wieder aufgefundenes Ausweisdokument nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden kann und es bei späteren internationalen Reisen zu Unannehmlichkeiten kommt. Gegebenenfalls ist eine Neuausstellung des Personaldokumentes sinnvoll.