In ALLEN Fällen müssen für die Erteilung von Auskünften folgende Vorgaben erfüllt sein:
(Je vollständiger und konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.)
- Angaben zur gesuchten Person
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum und/oder
- letzte bekannte Wohnanschrift
- Ihre Personalien (Vor- und Familienname sowie die aktuelle Wohnanschrift)
- Erklärung zur Übernahme der Kosten
- bei Verwendung für gewerbliche Zwecke:
- Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Gewerblich ist hierbei jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt.Wird die beantragte Auskunft nicht für eigene Zwecke eingeholt (Auftragsdatenverarbeitung), sind der Name des Auftraggebers oder der Auftraggeber sowie der gewerbliche Zweck einzutragen, den der Auftraggeber mit der beantragten Auskunft verfolgt.
- bei Verwendung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels:
- Sie müssen in Ihrer Anfrage ferner angeben, ob Sie die Auskunft für Zwecke der Werbung und/ oder des Adresshandels nutzen wollen.
- bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich darlegen.