Schiedsstellen sind vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder sachfremder Interessen. Sie arbeiten damit für die Streitparteien völlig unparteiisch durch ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, nahezu unentgeltlich. Service am Bürger bedeutet für die Schiedsstelle der Stadt Sonneberg, dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sonneberg bei der vorgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten unterstützt werden.
In einem Schlichtungsverfahren können Sie Ihr Anliegen mit Hilfe der geschulten Schiedspersonen vortragen. Dabei sind die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen Vermittler und fungieren allparteilich – schlichten ist nicht richten.
Für das Schlichtungsverfahren geeignet sind die meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. vermögensrechtliche Streitigkeiten oder nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten. Persönliche Daten sind bei uns sicher.
In strafrechtlichen Angelegenheiten führt die Schiedsstelle durch das Sühneverfahren. In arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Angelegenheiten ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäß dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG -) nicht gestattet.
Die Schiedsstelle unterliegt der ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch den Direktor/die Direktorin des zuständigen Amtsgerichts. Persönliche Daten aus Schiedsverfahren werden selbstverständlich unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht und der gültigen Datenschutzverordnung unter Verschluss gehalten.
Sie möchten mehr über die Schiedsstelle der Stadt Sonneberg erfahren oder haben Interesse an der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens? Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin mit den ehrenamtlichen Schiedspersonen! Vom Amtsgericht wurden berufen:
Schiedsperson Frau Rita Schneider
Telefon: 03675 702634
erste stellvertretende Schiedsperson Herr Heiko Tüngler
Telefon: 0171 2734632
zweite stellvertretende Schiedsperson Frau Katrin Michelis
Telefon: 03675 702634