Fundbüro

Vom Fund bis zur Versteigerung

Die Aufgaben des Fundbüros bestehen in der Annahme, der Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen sowie in der Durchführung von Versteigerungen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.

  • Nicht abgeholte Fundsachen werden in größeren Abständen (ca. ½ Jahr) nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen aus der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Sonneberg.

Digitales Fundbüro

Alle im Ordnungsamt abgegebenen Fundsachen werden digital gelistet und sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.fundbürodeutschland.de/.

Hinweis: Zur besseren Suche die PLZ / Ort und ggf. weitere Filtereigenschaften eingrenzen.

Bitte beachten Sie:

1.  Wer eine verlorene Sache findet, ist gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) anzuzeigen.

2.  Es dauert immer einige Tage, bis Fundgegenstände bei uns abgegeben werden.


Ansprechpartner