Rathaus
Die Aufgaben des Fundbüros bestehen in der Annahme, der Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen sowie in der Durchführung von Versteigerungen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Alle im Ordnungsamt abgegebenen Fundsachen werden digital gelistet und sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.fundbürodeutschland.de/.
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1. Wer eine verlorene Sache findet, ist gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) anzuzeigen.
2. Es dauert immer einige Tage, bis Fundgegenstände bei uns abgegeben werden.