Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen müssen angezeigt werden
Wer eine öffentliche Veranstaltung (z. B. Tanzveranstaltung, Open Air-Veranstaltung, Musikdarbietung u. ä.) durchführen will, muss dies anzeigen.
Die Anzeige sollte ca. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen.
Wichtige Vorbereitung von Veranstaltungen
- Beauftragung eines gewerblichen Sicherheitsdienstes oder von Ordnern
- Zutrittskontrolle zur Veranstaltung (Hausrechtsbereich) organisieren,
dabei sollte der Jugendschutz Beachtung finden – eine Altersbegrenzung mittels verschiedenfarbiger Kontrollbänder, die zugleich auch Eintrittsbänder sein können, entlastet das Servicepersonal
- Hinweistafeln zum Jugendschutz organisieren
- bei größeren Veranstaltungen: Vorbesprechung mit Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst
- Parkplätze vorhalten, ggf. Shuttleverkehr organisieren