Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen müssen agezeigt werden

Wer eine öffentliche Veranstaltung (z. B. Tanzveranstaltung, Open Air-Veranstaltung, Musikdarbietung u. ä.) durchführen will, muss dies anzeigen.

Die Anzeige sollte ca. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen.

Wichtige Vorbereitung von Veranstaltungen

  • Beauftragung eines gewerblichen Sicherheitsdienstes oder von Ordnern
  • Zutrittskontrolle zur Veranstaltung (Hausrechtsbereich) organisieren
    dabei solle der Jugendschutz Beachtung finden – Altersbegrenzung mittels verschiedenfarbiger Kontrollbänder, die zugleich auch Eintrittbänder sein können, entlastet das Servicepersonal
  • Hinweistafeln zum Jugendschutz organisieren
  • bei größeren Veranstaltungen: Vorbesprechung mit Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdiens
  • Parkplätze vorhalten, ggf. Shuttleverkehr organisieren

Kontaktieren Sie uns!