Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung von Führungszeugnissen auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes. (Hierzu benötigen Sie den elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion. Diese können Sie bei uns auch nachträglich und kostenfrei aktivieren lassen.)
Das Nachnahmeverfahren für den Briefverkehr wurde seitens der Deutschen Post zum 01. Januar 2025 eingestellt.
Entsprechend wird das Antragsverfahren für Apostillen und Endbeglaubigungen umgestellt und erfolgt nur noch mittels eines Online-Datenformulars. Gebühren müssen VOR abschließender Bearbeitung beglichen werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Bearbeitete Unterlagen werden mit einem Einwurf-Einschreiben versendet.
Hier geht es zum online Beantragungsformular Apostillen und Endbeglaubigungen.
Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Verfahrens wird auch der Postaustausch mit dem Bundesamt für Justiz angepasst. Eine Apostille oder Endbeglaubigung auf dem vom Bundesamt für Justiz ausgestellten Führungszeugniss/Gewerbezentralregisterauszug muss ab sofort direkt beim BfAA beantragt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise auf der Homepage des Bundesamt für Justiz.
Quelle: Bundesamt für Justiz (BfJ), Bundesamt für Auswärtige Angelenheiten (BfAA)
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
(1) Beim Behördenführungszeugnis ist die vollständige Anschrift der anfordernden Behörde und der zuständige Bearbeiter erforderlich.
(2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben (Anforderung) der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen, mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
Welche Belegart für Sie in Frage kommt, besprechen Sie bitte mit der anfordernden Stellen oder informieren sich auf den Informationsseiten des Bundesjustizamtes. Hier finden Sie auch weitere, allgemeine Erläuterungen zum Thema "Führungszeugnis". Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen gerne weiter.