Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahre) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
für die Beantragung OHNE eID des Personalausweises kann ein formloser Antrag oder die persönliche Vorsprache beim Thür. Landesamt für Verbraucherschutz erfolgen
Thür. Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Tel.: 0361/573814800
Mail: Poststelle.AS-Sued@tlv.thueringen.de
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