Informationen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahre) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.

 

  • Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt seit 2025 online über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz (siehe unten). Die Arztwahl ist frei.

 

  • für die Beantragung OHNE eID des Personalausweises kann ein formloser Antrag oder die persönliche Vorsprache beim Thür. Landesamt für Verbraucherschutz erfolgen

Thür. Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl

Tel.: 0361/573814800

Mail: Poststelle.AS-Sued@tlv.thueringen.de

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Ihre Ausweis-PIN und die AusweisApp2

Haben Sie Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht eingerichtet, wenden Sie sich bitte direkt an uns - siehe HIER

Kosten

  • keine

Online-Dienste

Bildkennzeichnung

  • Header-Bild - Stadt Sonneberg