Informationen
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahre) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
- Die Beantragung dieses Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt ab 2025 über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz. Die Arztwahl ist frei.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Ihre Ausweis-PIN und die AusweisApp2
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Kosten
- keine
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