Einleitung und Nutzung der Wolke 14

Formulare zur Raum- und Hallenbestellung

Sie planen eine Veranstaltung im Stadtteilzentrum Wolkenrasen "Wolke 14" und möchten einen Raum oder die Halle reservieren?

Dann füllen Sie bitte einfach das passende der unten stehenden Formulare aus und geben es in der "Wolke 14" ab oder senden Sie es per E-Mail. Dort wird alles Weitere mit Ihnen besprochen.


Hausordnung der Wolke 14

Alle Regeln auf einem Blick

§ 1 Allgemeine Verhaltensregeln
1. Jeder Mieter und Nutzer des Stadtteilzentrums hat sich so zu verhalten, dass er andere Nutzer, den Betrieb der Einrichtung sowie die Ruhe und Ordnung nicht stört. Gegenseitige Rücksichtnahme und eine einvernehmliche Nutzung der Einrichtung ist Pflicht der Nutzer.

2. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Stadtteilzentrums ist Folge zu leisten. Die Mitarbeiter des Stadtteilzentrums üben das Hausrecht aus.

§ 2 Behandlung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände
1. Die überlassenen Räume dürfen nur zu dem mit dem entsprechenden Mietvertrag vereinbarten bzw. bei Angeboten durch die Stadt Sonneberg beabsichtigten Zweck genutzt werden.

2. Die vereinbarten Nutzungszeiten sind einzuhalten.

3. Das Betreten der Räume ist nur unter Aufsicht des Mieters, eines vom Mieter bezeichneten Verantwortlichen oder eines Verantwortlichen vom Träger der Einrichtung gestattet.  

4. Der Mieter oder Nutzer prüft vor der Nutzung den jeweiligen Raum und dessen Ausstattung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit. Beschädigte Ausstattung darf nicht benutzt werden.

5. Die Mieter und Nutzer sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand zu übergeben, wie sie bei Beginn übernommen wurden.

6. Benutzte Geräte und sonstige Ausstattungsgegenstände sind stets wieder an den vorgesehenen Aufbewahrungsort in gebrauchsfähigem Zustand zurückzubringen.

7. Sämtliche Anlagen dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend benutzt werden.

8. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Dies gilt im Besonderen für alle Sportgeräte und die technische Ausstattung (u.a. Computer, Küchengeräte).

9. Das Betreten der Sporthalle ist für Sportzwecke nur mit sauberen Sportschuhen, die eine abriebfeste Sohle besitzen und die nicht als Straßenschuhe benutzt werden, gestattet. Bei einer Nutzung außerhalb des Sportbetriebs, ist der Mieter verpflichtet, den Hallenboden mit dem vorgesehenen Schutzbelag auszulegen.

10. Beim Verlassen der Räume hat der Verantwortliche im Nachweisbuch den Beginn und das Ende der Nutzung, die Anzahl der Teilnehmer, etwaige Schäden an den Räumen oder Geräten sowie aufgetretene Unfälle aufzuzeigen und durch seine Unterschrift zu bestätigen.

11. Die genutzten Räume sind spätestens 30 Minuten nach Abschluss der Veranstaltung in einem sauberen Zustand zu verlassen. Elektrische Geräte sind auszuschalten und die Beleuchtung ist zu löschen.

§ 3 Speisen und Getränken
Die Einnahme von Speisen und Getränken im Computerraum ist verboten. Bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle, zu denen der Ausschank von Getränken und das Anbieten von Imbissen beabsichtigt ist, ist dies nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch das zuständige Fachamt der Stadtverwaltung Sonneberg gestattet.

§ 4 Tiere
Das Mitbringen von Tieren in das Gebäude des Stadtteilzentrums ist nicht erlaubt.

§ 5 Beseitigung von Verunreinigungen
Verunreinigungen, die infolge der Nutzung der Räumlichkeiten entstanden sind, sind durch den Verursacher bzw. den Mieter zu beseitigen. Andernfalls wird die Reinigung auf Rechnung des Verursachers bzw. Mieters vorgenommen. Bei wiederholter Nichtbeachtung wird der Verursacher bzw. Mieter von der weiteren Nutzung des Stadtteilzentrums ausgeschlossen.

§ 6 Jugendschutz und Rauchverbot
Der Mieter bzw. Nutzer gewährleistet die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, d.h. u.a. kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren.

Auf dem gesamten Gelände und in den Räumen des Stadtteilzentrums herrscht Rauchverbot.

§ 7 Brand- und Explosionsgefahr
Die Brandschutzordnung für das Stadtteilzentrum ist einzuhalten.

§ 8 Müll
Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Müllbehälter entsorgt werden. Die zum Stadtteilzentrum gehörenden Freiflächen dürfen nicht durch Abfälle irgendwelcher Art verunreinigt werden. Verunreinigungen müssen durch den Verursacher umgehend beseitigt werden.

§ 9 Öffnungszeiten
Das Stadtteilzentrum Wolkenrasen ist grundsätzlich wie folgt geöffnet:

Montag – Samstag 09:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag 09:00 bis 20:00 Uhr

§ 10 Fundsachen
Fundsachen, die im Gebäude und auf dem Gelände des Stadtteilzentrums gefunden werden, sind im Büro des Stadtteilzentrums bzw. im Fundbüro der Stadtverwaltung Sonneberg, Zi. 33, Bahnhofsplatz 1, 96515 Sonneberg abzugeben. Dort können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist vom Eigentümer abgeholt werden.

§ 11 Werbung/Gewerbeausübung/Plakatierung
Jede Art von Werbung und Gewerbeausübung im Gebäude und auf dem Gelände des Stadtteilzentrums bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Stadtverwaltung Sonneberg.

Sibylle Abel
Bürgermeisterin,
Stand 2009