Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am dritten Werktag, der auf den Todestag folgt, zur Beurkundung angezeigt werden. Für Todesfälle innerhalb des Stadtgebietes Sonneberg und der zum Standesamtsbezirk gehörenden Städte und Gemeinden muss dies beim Standesamt Sonneberg erfolgen.
Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist zunächst die Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Sinnvoll ist es, dazu einen Bestatter zu beauftragen, er übernimmt dann die Anzeige und die damit verbundenen Formalitäten.
Die Anzeige eines Sterbefalles im Krankenhaus oder in Senioren- und Pflegeheimen nimmt der Träger der jeweiligen Einrichtung vor. Die Hinterbliebenen haben dazu die notwendigen Unterlagen vorzulegen, diese können wiederum dem beauftragten Bestatter übergeben werden, der dann die standesamtlichen Formalitäten übernimmt.
Dem Standesamt sind folgende Unterlagen und Urkunden des Verstorbenen im Original vorzulegen:
Außerdem für Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene
außerdem, wenn relevant