Gleichstellung in der Stadt Sonneberg

Zur Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaates Thüringen festgelegten Verpflichtung, Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gleiche Chancen zu ermöglichen, wurde das Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) neu formuliert (28.3.2013). Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat die Stadtverwaltung Sonneberg eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist sowohl für die Bediensteten der Stadtverwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sonneberg Ansprechpartnerin. Zu ihren Aufgaben gehören alle die Gleichstellung der Geschlechter betreffenden Angelegenheiten.

Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

  • Unterstützende Zusammenarbeit des Sonneberger Frauenhauses
  • Aktive Mitarbeit im Netzwerk gegen häusliche Gewalt
  • Initiierung eigener struktureller und präventiver Maßnahmen
  • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen
  • Beratung und Hilfe für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten der Chancengleichheit (Frauenförderung im Erwerbsleben, Rückkehr in den Beruf, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Zielgruppe: Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, arbeitslose Frauen)

Gleichstellungsbeauftragte