Bürgerservice
Zur Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaates Thüringen festgelegten Verpflichtung, Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gleiche Chancen zu ermöglichen, wurde das Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) neu formuliert (28.3.2013). Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat die Stadtverwaltung Sonneberg eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist sowohl für die Bediensteten der Stadtverwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sonneberg Ansprechpartnerin. Zu ihren Aufgaben gehören alle die Gleichstellung der Geschlechter betreffenden Angelegenheiten.