Rathaus
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns angefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Original übereinstimmt. Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Beglaubigungen die 2 Seiten überschreiten, besprechen Sie bitte telefonisch mit uns vorab. In jedem Fall ist eine Terminvereinbarung zur Vorsprache notwendig.