Die Stadt Sonneberg sucht ab dem 01.08.2024

2 Auszubildende (m/w/d) für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung Kommunalverwaltung

Hinter dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten verbirgt sich mehr, als Sie vielleicht denken. Er ist vielfältig und abwechslungsreich mit viel Kontakt zu Menschen.

Ein besonderes Interesse für die Kommunalverwaltung und deren gesetzliche Grundlagen ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausbildung.

Einstellungsvoraussetzungen
  • guter Schulabschluss (mittlere Reife bzw. Hochschulreife)

  • hohe Lernbereitschaft, gute Umgangsformen, Zuverlässigkeit

  • Sorgfalt, Verschwiegenheit, Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung

Schule & Vergütung

Die Ausbildung erfolgt dual, d.h. der Einsatz in den Ämtern erfolgt nach einem sachlich und zeitlich gegliederten Ablaufplan und die theoretischen Kenntnisse werden im Blockunterricht in der Berufsschule im BSZ Meiningen vermittelt.

Die Vergütung richtet sich nach § 8 des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).


Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, evtl. Praktika, belegte Lehrgänge für PC) richten Sie bitte bis zum 15.05.2024 an:

Zusätzliche Informationen

Auslagen für evtl. Vorstellungsgespräche bzw. Reisekosten werden nicht erstattet.

Hinweis zum Datenschutz:

Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Unter Beachtung des Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden Ihre personenbezogenen Daten des Bewerbungsverfahrens verarbeitet, d.h. dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern des Personalrates, der Gleichstellung, der Schwerbehindertenvertretung, den am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Fachabteilung - auf dessen zu besetzende Stelle Sie sich beworben haben- und den Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung mitgeteilt werden.

Sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem elektronischen Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderungen nicht geschützt.