Rathaus
Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, mit der Anschaffung des Hundes folgende Unterlagen vorzulegen:
Jeder Halter eines gefährlichen Tieres ist verpflichtet, eine Erlaubnis zum Halten dieses gefährlichen Tieres zu beantragen.
Zu den gefährlichen Tieren zählen unter anderem jeweils spezielle Arten der Panzerechsen, Riesenschlangen, Trugnattern, Giftnattern, Seeschlangen, Vipern und Ottern, Skorpione, Spinnen und Schildkröten.
Die Aufzählung der gefährlichen Tiere ist nur beispielhaft und demzufolge nicht vollständig. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen aushändigen und mitteilen, welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages erforderlich sind.