Die Stadt Sonneberg erhebt eine jährliche Hundesteuer auf der Grundlage der örtlichen Hundesteuersatzung. Diese setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner vom Hundehalter ordnungsgemäß angemeldet werden. Leider musste immer häufiger festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Anmeldepflicht nachgekommen sind.
In den nächsten Wochen werden die im September durch das Ordnungsamt begonnenen Kontrollen zur ordnungsgemäßen Anmeldung der Hunde fortgeführt. Die Stadt Sonneberg ruft noch einmal alle Hundehalter dringend dazu auf, ihre Hunde ordnungsgemäß anzumelden.
Melden Sie bitte Ihren Hund im Zimmer 5 der Stadtverwaltung oder schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars an (abrufbar auf der Homepage unter www.sonneberg.de/rathaus/verwaltung/stadtfinanzen/steuern.html).
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 03675/880-144.
Werden während der Kontrollen im Stadtgebiet nicht angemeldete Hunde entdeckt, drohen eine rückwirkende Steuerfestsetzung und ein erhöhtes Bußgeld.