Sonneberg stellt Weichen: Kommunale Wärmeplanung als Fahrplan für die zukünftige Wärmeversorgung

Die Stadt Sonneberg hat die Erarbeitung ihrer kommunalen Wärmeplanung (KWP) erfolgreich abgeschlossen. Am 05.02.2026 hat der Stadtrat die „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Sonneberg“ beschlossen. Mit Bekanntmachung des Beschlusses hat die Stadt Sonneberg damit offiziell einen Kommunalen Wärmeplan und erfüllt damit die gesetzliche Verpflichtung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG).

Der nun vorliegende Bericht dient als strategischer Kompass für die zukünftige Wärmeversorgung der Spielzeugstadt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sicherzustellen.

Status Quo: Erdgas dominiert den Wärmemarkt

Die Bestandsanalyse der KWP zeigt, dass die Wärmeversorgung in Sonneberg derzeit noch stark von fossilen Energieträgern geprägt ist. Rund 85 % des Wärmebedarfs werden aktuell durch Erdgas gedeckt. Die Analyse der Gebäudestruktur verdeutlicht zudem ein erhebliches Einsparpotenzial: Fast die Hälfte des Bestands wurde vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet und weist damit einen hohen energetischen Sanierungsbedarf auf. Durch konsequente Sanierungsmaßnahmen könnte der Wärmebedarf stadtweit bis 2045 um etwa 22 % reduziert werden.

Potenziale vor Ort und voraussichtliche Versorgungsgebiete

Um fossile Brennstoffe schrittweise zu ersetzen, kann Sonneberg auf lokale Ressourcen zurückgreifen, wobei insbesondere die Dekarbonisierung bestehender Fernwärmenetze der likra im Stadtgebiet ein zentraler Baustein ist.

Die Stadt wurde im Prozess in Teilgebiete unterteilt, für die jeweils Versorgungslösungen ausgearbeitet wurden. Während in dicht besiedelten Bereichen wie dem Stadtzentrum oder Wolkenrasen der potenzielle Ausbau von Wärmenetzen im Vordergrund steht, eignen sich Randlagen eher für dezentrale Lösungen. Von einer Versorgung über ein Wasserstoffnetz wird nach aktuellem Stand aufgrund der großen Entfernung zum H2-Kernnetz abgeraten.

Nächste Schritte

Mit der Veröffentlichung des Berichts beginnt die Umsetzungsphase. Ein erster Schritt kann in der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude liegen, gefolgt von der Untersuchung von Abwärmepotenzialen. Der Bericht empfiehlt zudem die Vergabe von konkreten Machbarkeitsstudien, um den Aufbau neuer Wärmeverbundsysteme detailliert zu prüfen. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Sonneberg im Downloadbereich unter: https://sonneberg.de/rathaus/verwaltung/stadtbauamt/planen.html

Wichtig für Bürger: Planungssicherheit statt Verpflichtung

Die Stadtverwaltung betont den strategischen Charakter der Planung. „Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument zur aktiven Gestaltung der lokalen Energiewende. Sie schafft Transparenz und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine langfristige Orientierung für ihre eigenen Investitionsentscheidungen“, so Jana Flessa, Mitarbeiterin im Bauamt der Stadtverwaltung. Wichtig ist dabei, dass sich aus dem Plan keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer zum Heizungstausch ergeben. Er dient vielmehr dazu, langfristige, sichere und kosteneffiziente Wege zur Wärmewende aufzuzeigen.


Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vieflalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Hintergrund

Hintergrund: Mit der Kommunalen Wärmeplanung erfüllt die Stadt Sonneberg die gesetzlichen Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG). Die Wärmeplanung wird alle fünf Jahre fortgeschrieben, um sie an technologische und gesetzliche Neuerungen anzupassen.

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