Eigenwirtschaftliches Glasfaserausbauvorhaben der Deutschen Telekom in Ortsteilen

Die Deutsche Telekom möchte den eigenwirtlichen Glasfaserausbau im Teilen des Stadtgebietes durchführen. Das Verfahren und die Finanzierung obliegt der Deutschen Telekom. Wir unterstützen als Stadt Sonneberg den Glasfaserausbau im Stadtgebiet, ob eigenwirtschaftlich oder gefördert. Weitere Informationen finden Sie bei der Medieninformation der Deutschen Telekom.

Infoveranstaltung der Telekom

  • 27.05.2026
  • 18.00 Uhr
  • Gesellschaftshaus Sonneberg

Unterscheidung des eigenwirtschaftlichen und des geförderten Glasfaserausbaus

Die Definition erfolgt durch das Gigabitbüro des Bundes.

Das Bundesbüro empfiehlt bei weiterem Informationsbedarf deren Webseite Schnell ins Netz. Diese bietet umfangreiche Informationen rund um den Glasfaserausbau und zeigt Bürgerinnen und Bürgern den Weg zu dem für sie optimalen digitalen Anschluss.

Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau

Beim Glasfaserausbau in Deutschland gilt grundsätzlich der Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) steht es jedem Telekommunikationsunternehmen frei, Glasfaserinfrastrukturen eigenständig zu errichten. Die Entscheidung, wo und wann ein Ausbau erfolgt, treffen die Unternehmen auf Grundlage interner betriebswirtschaftlicher Bewertungen. Die Finanzierung des Ausbauprojekts liegt dabei grundsätzlich vollständig in der Verantwortung des jeweiligen Unternehmens. Vielfach wird der Anschluss einer Adresse an das Glasfasernetz, d.h. die Installation eines Hausanschlusses, an den Abschluss eines Nutzungsvertrags gekoppelt. Diese Verträge sind gemäß TKG auf eine maximale Laufzeit von zwei Jahren begrenzt und dienen den Unternehmen zur Refinanzierung ihrer Investitionen.

Geförderter Glasfaserausbau

Der geförderte Glasfaserausbau wird in Regionen durchgeführt, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau bspw. aufgrund geringer Bevölkerungsdichte oder ungünstiger geografischer Bedingungen absehbar wirtschaftlich nicht stattfinden wird. Hierfür wird vorab ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um die aktuelle Versorgung je Adresse und etwaige geplante Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen abzufragen. Zur Erschließung dieser Gebiete stellt der Bund im Rahmen der Bundesförderung, derzeit der Gigabitförderung 2.0, finanzielle Mittel bereit, die in der Regel durch Förderprogramme der Länder ergänzt werden. Förderfähig sind derzeit Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload bereitstellt und kein privates Unternehmen plant, das Gebiet in den nächsten drei Jahren eigenständig zu erschlie& szlig;en. Ziel der Bundesförderung ist es, auch in Regionen ohne privatwirtschaftlichen Ausbau leistungsfähiges Internet bereitzustellen und so gleichwertige Lebensverhältnisse sowie digitale Teilhabe zu gewährleisten. Anders als bei eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten ist der Anschluss einer Adresse an ein gefördertes Glasfasernetz in der Regel nicht an einen Vertragsabschluss mit einem TKU geknüpft.