Die Stadt Sonneberg erhebt eine jährliche Hundesteuer auf der Grundlage der örtlichen Hundesteuersatzung. Diese setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner vom Hundehalter ordnungsgemäß angemeldet werden. Leider musste immer häufiger festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Anmeldepflicht nachgekommen sind.
Die Stadt Sonneberg ruft alle Hundehalter dringend dazu auf, ihre Hunde ordnungsgemäß anzumelden. In den nächsten Wochen werden verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt stattfinden.
Melden Sie bitte Ihren Hund im Zimmer 5 der Stadtverwaltung oder schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars an (abrufbar auf der Homepage unter www.sonneberg.de/rathaus/verwaltung/stadtfinanzen/steuern.html). Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 03675/880144.
Werden nicht angemeldete Hunde entdeckt, drohen eine rückwirkende Steuerfestsetzung und ein Bußgeldverfahren.