Streupflicht: Straßen und Gehwege haben Vorrang

Nach dem kurzen winterlichen Intermezzo am vorigen Wochenende und nächtlichen Minusgraden weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass für die Wege in städtischen Parks und Grünanlagen keine Streu- und Räumpflicht besteht. Das betrifft für Sonneberg den Stadtpark, an dessen Eingängen sich auch Schilder mit diesem Hinweis befinden. Die Passanten werden beim Begehen entsprechender Wege deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Ebenfalls wird gewarnt, die Eisfläche des Stadtparkteichs wegen der fehlenden Tragfähigkeit nicht zu betreten. Insbesondere Kinder sollten von ihren Eltern auf die Gefahren von gefrorenen Gewässern hingewiesen werden. Auch die Wege in der Bert-Brecht-Anlage und im Wohngebietspark Wolkenrasen unterliegen nicht der Räum- und Streupflicht und sollten daher mit erhöhter Aufmerksamkeit passiert werden. Vorrang hat im Falle eines Wintereinbruchs immer die Beräumung der räum- und streupflichtigen Straßen und Fußwege.

Wer sich bei winterlichen Verhältnissen im Stadtpark aufhält und dort Wege und Plätze benutzt, die nicht geräumt oder gestreut sind, tut dies auf eigene Gefahr. Fotos: Stadt Sonneberg/Heinkel

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