Sonneberger Amtsblatt wird mit dem neuen Jahr digital

Ab Beginn des neuen Jahres werden wesentliche Änderungen beim Amtsblatt der Stadt Sonneberg sowie generell bei der öffentlichen Bekanntmachungspraxis der Stadtverwaltung Sonneberg wirksam.

Um in diesen Bereichen kostengünstiger und flexibler zu agieren, hat die Stadtverwaltung in den letzten Monaten darauf hingearbeitet, den rechtlichen Handlungsrahmen der novellierten Thüringer Bekanntmachungsverordnung zu nutzen. In Abstimmung mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Sonneberg ist eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung sowie damit eine wesentliche Neuausrichtung für das Amtsblatt der Stadt in die Wege geleitet worden. Der Stadtrat Sonneberg hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2024 die von der Verwaltung eingebrachte Beschlussvorlage mit der geänderten Hauptsatzung angenommen und von der Rechtsaufsicht liegt die Bestätigung vor, so dass die angestrebte elektronische Variante ab dem 1.1.2025 umgesetzt wird.

Im Ergebnis dessen wird das Amtsblatt der Stadt Sonneberg – welches bisher für die Bürger monatlich kostenfrei in Papierform an alle erreichbaren Haushalte im Stadtgebiet als Beilage im Wochenspiegel zugestellt wurde – ab 2025 grundsätzlich als kostenfreie elektronische Ausgabe auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg herausgegeben. Wichtige Beschlüsse aus dem Stadtrat und den Ausschüssen, Bekanntmachungen, Änderungen von Satzungen oder Termine sind im Amtsblatt zu finden.

Hier geht's zum neuen Amtsblatt:

In der Stadtverwaltung werden für interessierte Bürger kostenfreie Papierausgaben des in der Regel weiterhin monatlich erscheinenden Amtsblattes zur Mitnahme ausgelegt. Auch im Stadtteilzentrum „Wolke 14“ werden einige Papierexemplare zur Verfügung gestellt.  Ergänzend ist für interessierte Bürger die Einsicht bzw. der Ausdruck des Amtsblatts der Stadt Sonneberg während der behördlichen Öffnungszeiten des Rathauses laut Satzung möglich. Sowohl das Amtsblatt-Format, jetzt als handliche A4-Ausgabe erhältlich, als auch die Schriftgröße und die Papierqualität wurden an die Leserbedürfnisse angepasst und gleichzeitig die Auflage verringert.

Auf Grundlage der Änderung der Hauptsatzung erfolgt bereits seit November 2024 die Bekanntgabe der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Stadtratsausschüsse nicht mehr durch kostenpflichtige Anzeigen in der Tagespresse, sondern ebenfalls ausschließlich elektronisch im Ratsinfosystem der Stadt und auf der Internetseite der Stadt Sonneberg.

Alle Institutionen, die für ihre öffentlichen Bekanntmachungen bislang über das Amtsblatt der Stadt Sonneberg abgewickelt haben, werden gebeten, ihre Bekanntmachungspraxis unter Beachtung der neuen Gegebenheiten zu prüfen.

Die Umstellung zur Herausgabe des städtischen Amtsblattes ist eine Reaktion der Stadtverwaltung auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung und insbesondere auf den Wandel in der Mediennutzung der Bevölkerung. Hierbei ist ein eindeutiger Trend weg von den Printmedien hin zu elektronischen Medien zu verzeichnen. Dem möchte die Stadt Sonneberg im Zuge seiner Digitalisierungsstrategie Rechnung tragen.

Eine Frau sitzt mit einem Tablet auf der Couch.
Das Amtsblatt bequem auf der heimischen Couch durchblättern und lesen - das ist in der Stadtverwaltung Sonneberg keine Zukunftsmusik mehr. Fotomontage: C. Heim

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