Noch ein knapper Monat ist es bis zur Landratswahl am 11. Juni 2023. Bei dieser, ebenso bei einer möglichen Stichwahl am 25. Juni 2023, gibt es folgende Veränderungen in den Wahllokalen der Stadt Sonneberg:
Alle Wählerinnen und Wähler erhalten bis zum 21. Mai 2023 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Auf dieser ist der jeweilige Wahlraum aufgedruckt. Entsprechende Wegweiser befinden sich direkt am Wahltag vor Ort. Jeder Wähler kann nur in demjenigen Wahlraum wählen, welcher auf der Wahlbenachrichtigungskarte hinterlegt ist. Sollte dies nicht möglich sein, können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Diese werden dann frühestens ab dem 22. Mai 2023 an die Haushalte verschickt.
Die Briefwahl können die knapp 19.300 Wahlberechtigten ab 16 Jahren in Sonneberg über drei unterschiedliche Wege ab dem 15. Mai 2023 beantragen. Entweder unkompliziert und schnell über die Website der Stadt Sonneberg (www.sonneberg.de), über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder schriftlich über die vollständig ausgefüllte und selbst unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte, die im Rathaus wieder abgegeben werden kann.
Weiteres zur Vorbereitung der Landratswahl ist zu finden unter: www.sonneberg.de