Rathaus
Die Stadtverwaltung Sonneberg führt als Straßenbaulastträger von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen ein Verzeichnis der öffentlich gewidmeten Straßen.
Die Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Die Benutzung der gewidmeten Straßenfläche über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde.