Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen müssen angezeigt werden
Wer eine öffentliche Veranstaltung (z. B. Tanzveranstaltung, Open Air-Veranstaltung, Musikdarbietung u. ä.) durchführen will, muss dies anzeigen.
Die Anzeige sollte ca. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen.
Wichtige Vorbereitung von Veranstaltungen
- Beauftragung eines gewerblichen Sicherheitsdienstes oder von Ordnern
- Zutrittskontrolle zur Veranstaltung (Hausrechtsbereich) organisieren,
dabei sollte der Jugendschutz Beachtung finden – eine Altersbegrenzung mittels verschiedenfarbiger Kontrollbänder, die zugleich auch Eintrittsbänder sein können, entlastet das Servicepersonal - Hinweistafeln zum Jugendschutz organisieren
- bei größeren Veranstaltungen: Vorbesprechung mit Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst
- Parkplätze vorhalten, ggf. Shuttleverkehr organisieren
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung.pdf
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Frau Spörke
Ordnung und Sicherheit Tel 03675 880108 Mail ordnungswesen@stadt-son.de -
Frau Tirsch
Ordnung und Sicherheit Tel 03675 880109 Mail ordnungswesen@stadt-son.de