2 Auszubildende (m/w/d) zum/zur Straßenwärter/-in
Der Eigenbetrieb Bauhof der Stadt Sonneberg sucht ab dem 01.08.2023
2 Auszubildende (m/w/d) zum/zur Straßenwärter/-in
Hinter dem Beruf des Straßenwärters verbirgt sich mehr, als Sie vielleicht denken. Er ist vielfältig und abwechslungsreich. Zum Beispiel werden Straßen kontrolliert und gewartet, Gefahrenquellen, wie Schlaglöcher beseitigt oder fehlende Schilder erneuert. Sie mähen Grünflächen, führen Reinigungsarbeiten aus und helfen mit beim Räum- und Streudienst im Winter.
Wichtig ist auch die gesundheitliche Eignung, einschließlich Sehtest für den LKW Führerschein und eine gute körperliche Verfassung, denn das Wetter nimmt bei dieser Ausbildung selten Rücksicht auf die zu erledigenden Aufgaben.
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guter Schulabschluss (mittlere Reife )
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hohe Lernbereitschaft, gute Umgangsformen, Zuverlässigkeit
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Sorgfalt, Verschwiegenheit, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Freude an der Arbeit im Freien
Die Ausbildung erfolgt dual, d.h. der Einsatz im Eigenbetrieb Bauhof richtet sich nach einem sachlich und zeitlich gegliederten Ablaufplan und die theoretischen Kenntnisse werden im Blockunterricht im AFZ Walldorf vermittelt.
Die Vergütung ist im Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) geregelt.
Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, evtl. Praktika, belegte Lehrgänge) richten Sie bitte bis 31.01.2023 an die
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Stadtverwaltung Sonneberg
SG Personal/Qualifizierung Mail personalamt@stadt-son.de
Bahnhofsplatz 1
96515 Sonneberg
Auslagen für evtl. Vorstellungsgespräche bzw. Reisekosten werden nicht erstattet.
Hinweis zum Datenschutz:
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Unter Beachtung des Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden Ihre personenbezogenen Daten des Bewerbungsverfahrens verarbeitet, d.h. dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern des Personalrates, der Gleichstellung, der Schwerbehindertenvertretung, den am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Fachabteilung - auf dessen zu besetzende Stelle Sie sich beworben haben- und den Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung mitgeteilt werden. Sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.
Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem elektronischen Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderungen nicht geschützt.