Grundsteuerreform
Hintergrund
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuern und ihr Aufkommen steht ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Sie ist eine wichtige und stabile Finanzierungssäule für die Kommunen. Sie knüpft am Wert eines Grundstückes an. Dieser Wert unterliegt der Veränderung.
Ein Grundstück wird bebaut, ein Haus saniert, Bodenwerte ändern sich. Das alles muss von Zeit zu Zeit in die Grundsteuer einfließen. Lange ist dies nicht erfolgt. Die alte Grundsteuer beruhte auf Bewertungen von 1935 in den neuen Bundesländern und 1964 in den alten Bundesländern.
Reform
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018 verstößt die bisherige Berechnung der Grundsteuer gegen das Grundgesetz. Deshalb hat der Bundestag als Gesetzgeber eine Neubewertung aller Grundstücke über die Finanzämter veranlasst.
Neubewertung nach Entscheidung des Gesetzgebers
Umsetzung der Grundsteuer
Das Aufkommen aus der Grundsteuer bleibt für die Stadt Sonneberg nach der Reform gleich. Jedoch ist mit der Neubewertung des Grundbesitzes eine Veränderung der persönlichen Steuerbelastung des einzelnen Bürgers verbunden. Die einen werden also mehr Grundsteuer bezahlen müssen, die anderen weniger.
Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in einem 2-stufigen Verfahren ermittelt. Zunächst wird durch das Finanzamt anhand des Grundstückswertes ein sogenannter Steuermessbetragsbescheid erlassen.
Auf dieser Basis setzt die Stadt Sonneberg mit einem Hebesatz die jährlich zu zahlende Grundsteuer fest.
Unterscheiden lassen sich Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A umfasst alle Betriebe der Land-und Forstwirtschaft. Alle anderen Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sind in der Hebesatzsatzung geregelt. Diese wird vom Stadtrat der Stadt Sonneberg beschlossen.
Die Grundsteuer ist für jedes Grundstück ab 01.01.2025 neu festzusetzen.
Berechnungsschema
1. Stufe: Verfahren beim Finanzamt
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag (reine Wertfestsetzung, kein Zahlbetrag)
2. Stufe: Verfahren bei der Stadt Sonneberg
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer (an die Stadt zu zahlen)
Verwendung der Reform
Die Stadt Sonneberg hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise die Bereitstellung von Kindergärten, den Unterhalt von Straßen, öffentlichen Einrichtungen und Feuerwehren, aber auch das Vorhalten von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten. Dafür ist ein gleichbleibendes Grundsteuer aufkommen notwendig.
Hinweise zur Zahlung
Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
SEPA-Lastschriftmandat
Grundsätzlich gelten bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate auch für die neuen Bescheide fort.
Es kann aber auch dazu kommen, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen erneuert werden müssen. In diesem Fall ist Ihrem Bescheid ein leeres SEPA-Antragsformular beigelegt, welches Sie bitte ausgefüllt mit Originalunterschrift an die Stadtverwaltung Sonneberg zurücksenden.
Um Zahlungsverzögerungen und Mahnungen zu vermeiden, senden Sie das SEPA-Formular vor Fälligkeit an uns zurück.
Das SEPA-Antragsformular ist auch online auf unserer Website abrufbar.
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Lastschriftmandat_Grdst.pdf
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Hinweise zu erfolgten Grundstücksänderungen
Vom Finanzamt Südthüringen liegen noch nicht alle Datenlieferungen zu erfolgten Grundstücksänderungen in den Jahren 2022 bis 2024 vor. In diesen Fällen erhalten Sie zu Jahresbeginn 2025 von der Stadt Sonneberg Grundsteuerbescheide, welche trotz rechtzeitiger Meldung Ihrerseits nicht dem aktuellen Eigentümerstand entsprechen. Dies gilt u.a. für Meldungen zu einem Eigentumsübergang nach Sterbefall oder Verkauf.
Die Stadtverwaltung Sonneberg darf nur die Daten aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanz -amtes verarbeiten.
Widerspruch
Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Bescheids, steht Ihnen das Rechtsmittel des Widerspruchs zur Verfügung.
Im Widerspruchsverfahren prüft die Stadtverwaltung Sonneberg den Bescheid auf mögliche Fehler und legt den Widerspruch der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sonneberg als unterer Rechts aufsichtsbehörde zur Prüfung vor.
Die Entscheidung des Landratsamtes kann bei Erfolglosigkeit mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Ein Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn er sich gegen die Berechnung des Steuer messbetrags handelt. Da für dessen Berechnung das Finanzamt zuständig ist.
Kontakt
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Finanzamt Südthüringen
Bei Einwänden gegen den Messbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Südthüringen. Fragen zum Messbetrag kann ausschließlich das Finanzamt beantworten. Tel 0361 / 57 3651-900
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Kämmerei der Stadtverwaltung
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an die Kämmerei der Stadtverwaltung Sonneberg: Wir helfen Ihnen weiter! Tel 03675 / 880 -313, -3089, -309 Mail steueramt@stadt-son.de