Vergebene Aufträge
Die Stadt Sonneberg ist als öffentlicher Auftraggeber bei bestimmten Formen der Auftragsvergabe
gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVGO zur Information über erteilte Aufträge verpflichtet.
Derzeit liegen keine vergebenen Aufträge vor, die gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVGO veröffentlicht werden müssen.
Vergabestelle der Stadt Sonneberg
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Frau Werner
Vergabeverfahren der Stadt Sonneberg Tel 03675 880145 Mail werner-c@stadt-son.de