Informationen zum Kinderreisepass

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen) notwendig
  • persönliches Erscheinen von Kindern (unabhängig des Alters) ebenfalls erforderlich
  • die Ausstellung ist nur bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres möglich
  • die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
  • der Kinderreisepass ist nur eingeschränkt gültig. Vorab-Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes, finden Sie beim Auswärtigen Amt
  • Nachweise oder Glaubhaftmachung, dass der vorläufige Reisepass dringend benötigt wird, sind im Zuge der Beantragung vorzulegen
  • der Kinderreisepass wird sofort im Zuge der Antragstellung ausgestellt

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr, nicht älter als 2 Monate) mehr Infos
  • Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
  • Ausweisdokumente (wenn vorhanden)
  • falls erforderlich, die Zustimmungserklärung nicht mit anwesender Sorgeberechtigter
  • Nachweis der Dringlichkeit (Reiseunterlagen etc.)
  • Die Ausstellung eines Passes oder Kinderreisepasses für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und zusammenleben. Die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Einwohnermeldeamt anhand einer, durch den Antragsteller vorzulegenden Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten geprüft.
  • Beantragt ein Elternteil bei nicht miteinander verheirateten Eltern den Kinderreisepass allein, sollen bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils sowie der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erfolgt wie vorgenannt erläutert.

Wichtig

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.

In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!

Besonderheiten

Verlängerung des Kinderreisepasses

Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums. Die Gültigkeitsdauer der Verlängerung beträgt maximal 1 Jahr.

Aktualisierung des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Aktualisierungsdatum maximal 1 Jahr.

Kosten

  • Neuausstellung 13,00 EUR (1 Jahr gültig)
  • Verlängerung/Aktualisierung 6,00 EUR (1 Jahr gültig)
  • Haben Sie keinen Wohnsitz in Sonneberg, fallen zu den vorgenannten Gebühren zusätzlich 13,00 EUR an

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