Grünanlagen
Die Aufgaben beinhalten die Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen und des städtischen Baumbestandes.
Entsprechend der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sonneberg (BSS - SON) können Antragsteller eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung beantragen. Maßgebend für den Antrag ist der Stammumfang.
Mit der Genehmigung können Auflagen in Form einer Ersatzpflanzung bzw. einer Ersatzzahlung gefordert werden.