Die Innenbereichsatzung § 34 BauGB
Die Lage des Baugrundstückes ist für die Zulässigkeit des Bauvorhabens von besonderer Bedeutung. Die Innenbereichsatzung legt fest, welches Gebiet im Zusammenhang bebauter Ortsteile grundsätzlich bebaut werden darf. Unter die Innenbereichsatzung gliedern sich die Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung. Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung legt die Gemeinde die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile fest. Bebaute Bereiche im Außenbereich, welche noch keine Ortsqualität besitzen, jedoch einen entwicklungsfähigen Siedlungsansatz aufweisen, können mit Hilfe der Entwicklungssatzung festgelegt werden.
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung
Öffentliche Auslegung:
Aktuell findet keine Öffentlichkeistbeteiligung statt.
Rechtskräftige Satzungen:
Einbeziehungssatzung Lange Gasse, Stadtteil Wehd
Einbeziehungssatzung "Neue Straße" Stadtteil Haselbach
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