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Die Sanierungssatzung § 142 Abs. 3 BauGB
Die Gemeinde beschließt die förmliche Feststellung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung). In der Sanierungssatzung wird das Sanierungsgebiet bezeichnet. Durch den Beschluss wird zugleich die Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll.
Planzeichnung
Satzung