Fischereischeine

Wenn Sie den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Den Fischereischein können Sie bei der Stadtverwaltung Sonneberg beantragen.
Für die Beantragung eines Jugendfischereischeins ist die ausgefüllt und unterschriebene Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters zwingend nötig.
Auch unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werdenFormular: |
Kontakt bei Fragen:
Frau Engel
Tel.: 03675/880-201