Bauverwaltung

Die Bauverwaltung erbringt verschiedene Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Im Rahmen der Zuständigkeit nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren (Einvernehmen mit der Gemeinde) entschieden:
- Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 BauGB)
- Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)
- Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB)
- Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Werden neue Baugebiete erschlossen oder kommunale Straßen beitragspflichtig erneuert, erfolgt eine Ermittlung der Anliegerbeiträge nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Neben der Bescheinigung nach § 7h EStG für erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in den Sanierungsgebieten werden hier auch Sanierungsgenehmigungen für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet Obere Stadt erteilt.
Ansprechpartner: | Frau Rauch | |
Tel.: | 03675 880306 | |
E-Mail: |
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Formular: | Bauantrag | |
Antrag auf Rückerstattung Vorausleistung auf Straßenausbaubeitrag (Download Formular) |